Neues Krankenhausarztregister: Politische Unkenntnis oder Wunsch nach Übernahme der Datenhoheit?

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Die Idee der Koalitionsfraktionen im Bund, den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Rahmen des Entlassmanagements von Patienten aus dem Krankenhaus mit dem Aufbau eines bundesweiten Verzeichnisses aller im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte zu beauftragen, ist befremdlich“, sagte der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute in Frankfurt. „Eigentlich sollte die Politik darüber informiert sein, dass alle in den jeweiligen Kammerbereichen tätigen Ärzte, also auch Krankenhausärztinnen und – ärzte, bei den Landesärztekammern gemeldet sind, die ihrem Auftrag gemäß die ihnen anvertrauten Daten sorgfältig verwalten.“

Ein zusätzliches Register sei daher nicht nur überflüssig, sondern berge auch die Gefahr, dass die schutzwürdigen Daten für Interessierte, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen und andere zugänglich werden. „Darüber, ob die Politik aus Unkenntnis handelt oder bewusst die Datenhoheit der Länder in Frage stellen und auf den Bund übertragen will, lässt sich nur spekulieren“, erklärte von Knoblauch zu Hatzbach: „Dass allerdings ausgerechnet die Kassenärztliche  Bundesvereinigung (KBV) die vorgesehenen Regelungen zum Aufbau eines Krankenhausarztregisters begrüßt, muss irritieren. Als Schwesternkörperschaft kann die KBV nicht daran interessiert sein, die Zuständigkeit der Ärztekammern für die Verwaltung ärztlicher Meldedaten in Frage zu stellen und damit die Position der ärztlichen Selbstverwaltung zu schwächen.“



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