Kabinettsbeschluss auf Initiative der FDP: „Besserverdiener“ zahlen beim Zahnarzt weniger als Hartz IV-Empfänger

Neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Pressemeldung der Firma Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V.

.

– Das Bundeskabinett hat vorgestern die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen.

Die Verordnung (Gebührenordnung für Zahnärzte) ist seit 1987 in der fachlichen Beschreibung der Zahnmedizin und in der Höhe der zahnärztlichen Honorare unverändert.

Mit der jetzt im Bundeskabinett beschlossenen Vorlage von Minister Daniel Bahr (FDP) wird weder die inhaltliche Leistungsbeschreibung auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht, noch erfolgt ein Teuerungsausgleich.

Folge:

Für viele Leistungen zahlt heute der Privatpatient als sogenannter „Besserverdiener“ geringere Honorare als die Krankenkassen oder der Staat für die Behandlung von Hartz-IV-Empfängern leistet.

Beispiel:

Honorar Privatbehandlung Mittelsatz in € nach GOZ

„Spritze“ im Unterkiefer 9,06

Zahn-Röntgenaufnahme 4,02

„Zahnziehen“, einwurzelig 9,06

Füllung, einflächig 19,41

Zahnbett-Befund 20,70

Kasse + Hartz IV-Honorar in € nach Bema

„Spritze“ im Unterkiefer 11,19

Zahn-Röntgenaufnahme 11,21

„Zahnziehen“, einwurzelig 9,32

Füllung, einflächig 22,47

Zahnbett-Befund 33,48

Diese Liste lässt sich umfangreich fortführen. Sie führt realistisch nur die Mittelsätze der Gebührenspanne auf.

Das Ministerium erwartet, dass die gesamte Spanne der Gebührenordnung genutzt wird.

Zum Einfachsatz kostet die Zahnentfernung als Privatbehandlung 3,94 €, die Füllung 8,44 €.

Die Privatzahnärztliche Vereinigung tritt für faire Honorare ein: Gleiche Leistung – gleiches Honorar.

Wer im Rahmen einer Privatbehandlung aufwändigere Behandlungen und höhere Servicestandards wünscht, soll diesen Mehrwert auch berechnet erhalten.

Während die Honorare für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zwar gering, aber jährlich angepasst werden, verweigert das Ministerium sogar nach einem 1/4 Jahrhundert den Teuerungsausgleich der privaten Gebührenordnung. Da auch in Zukunft die Honorare für Kassen-Zahnmedizin jährlich der Teuerung angepasst werden, die privaten Honorare aber nicht, führt diese Verweigerungshaltung der FDP zu einem absurden Theater:

Alle „Besserverdiener“ zahlen weniger als „Hartz-IV-Empfänger“!



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V.
Susannenstraße 7a
33335 Gütersloh
Telefon: +49 (52) 419705-16
Telefax: +49 (52) 419705-88
http://www.pzvd.de

Ansprechpartner:
Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V.
Geschäftsstelle
+49 (5241) 9705-16

Die Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands e.V. ist der Zusammenschluss der allein in privater Rechtsbeziehung zum Patienten tätigen Privatzahnärzte. Die Berechnung aller Behandlungen muss in Einschränkung allgemeiner Vertragsfreiheit nach der amtlichen Gebührenordnung erfolgen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.