Der Grippe keine Chance geben

Die Landesärztekammer Hessen ruft zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Kratzen im Hals, Husten, Schnupfen und Müdigkeit: Ist das schon eine Grippe? „Eine harmlose Erkältung unterscheidet sich deutlich von der Influenza“, sagt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der hessischen Ärztekammer: „Während eine allgemeine Erkältungskrankheit in der Regel nach einigen Tagen abklingt, handelt es sich bei der der Influenza um eine schwerwiegende, durch Viren verursachte Erkrankung.“ Da die jährliche Grippeschutzimpfung einen wirksamen Schutz vor der Infektion mit dem Grippevirus bietet, ruft die Landesärztekammer Hessen auch in diesem Herbst dazu auf, sich in den kommenden Wochen impfen zu lassen. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird empfohlen, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Auch zu Beginn und im Verlauf der Grippewelle kann es noch sinnvoll sein, eine versäumte Impfung nachzuholen, da nicht vorherzusagen ist, wie lange eine Influenzawelle andauern wird. Nach der Impfung dauert es etwa 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.

Wie ernst das Risiko einer Infektion mit dem Influenza-Virus ist, zeigen die Zahlen der vergangenen Saison 2016/2017. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) wurden rund 113.300  labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle übermittelt (Zeitraum: 40. Kalenderwoche 2016 – 14. Kalenderwoche 2017). Bei rund 25.600 Fällen waren Krankenhauseinweisungen notwendig; mehr als 675 labordiagnostisch bestätigte Influenzainfektionen verliefen tödlich, davon 637 aus der Altersgruppe der über 59-Jährigen. Schwere, teilweise lebensbedrohliche Komplikationen einer Grippeerkrankung, z. B. eine Lungenentzündung, stellen vor allem für Personen mit Grunderkrankungen und Ältere ein hohes Risiko dar. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts rät die Landesärztekammer Hessen vor allem Menschen über 60 Jahren, aber auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, sowie Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen zu der Grippeschutzimpfung. Auch Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal und Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sollten sich impfen lassen. Seit Juli 2010 empfiehlt die STIKO die Grippeschutzimpfung außerdem für Schwangere (ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem 1. Drittel).

Da sich die Eigenschaften der Grippeviren von Saison zu Saison verändern, musste die Stammzusammensetzung der Influenza-Impfstoffe auch für dieses Jahr aus Bestandteilen der aktuell weltweit zirkulierenden Influenza-Virustypen neu entwickelt werden. „Deshalb ist es notwendig, sich jedes Jahr gegen Grippe impfen zu lassen“, macht von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. „Die  Impfung bietet nicht nur Schutz für den Geimpften selbst, sondern verhindert auch das Risiko, zur Infektionsquelle für andere zu werden.“ Obwohl die Grippeschutzimpfung als wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Grippe-Infektion gilt, kann eine Erkrankung allerdings auch nach der Impfung nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden. „Doch das Ansteckungsrisiko lässt sich durch Hygienemaßnahmen verringern“, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach: „Das bedeutet, sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife zu waschen, zu Menschen mit Atemwegsinfektionen Abstand zu halten und in Ellenbeuge oder Taschentuch zu niesen und zu husten.“



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