Prüfung ärztlicher Kooperationen: Gemeinsame Clearingstelle von Landesärztekammer Hessen, Kassenärztlicher Vereinigung Hessen und Hessischer Krankenhausgesellschaft informiert über ihr Angebot
Mit den 2016 in Kraft getreten Korruptionsstraftatbeständen der Paragraphen 299a ff. StGB hat die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Einzug in das Strafgesetzbuch gehalten. Wie Umfragen zeigen, ist die Unsicherheit über die Auswirkungen der neuen Gesetzeslage nach wie vor groß. Um ihren Mitgliedern eine zielgerichtete Hilfestellung zu bieten, hat die Landesärztekammer Hessen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft eine gemeinsame Clearingstelle gegründet, die kostenfrei die gemeinsamen Kooperationsverträge der Mitglieder der Institutionen prüft.
Gegenstand der Prüfung ist die Zulässigkeit der Kooperation unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen bzw. deren rechtliche Vertreter können das Clearingverfahren in Anspruch nehmen.
Ab sofort informiert die Clearingstelle mit der Veröffentlichung der gemeinsamen Geschäftsordnung und einem ausführlichen „Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge“ auf der Homepage der Landesärztekammer unter https://www.laekh.de/images/Aerzte/Rund_ums_Recht/Clearingstelle/Geschaeftsordnung_Clearingstelle.pdf über das Angebot.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
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