Cannabis: Rund 80 % mehr Verordnungen zwischen März und Mai 2017

Fakten aus dem GKV-Markt zeigen: Zweistelliger Zuwachs von niedriger Basis aus

Pressemeldung der Firma IMS HEALTH GmbH & Co. OHG

Im März d.J. trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Seitdem haben schwer kranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erstattung von Cannabis-Medikamenten. QuintilesIMS hat anhand erster Marktzahlen analysiert, ob sich die Gesetzesänderung bereits auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte auswirkt. Danach stiegen zwischen März und Mai 2017 die abgerechneten Verordnungen cannabis-haltiger Fertig- und Rezepturarzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte um 80 %.

Die Gesetzesänderung bedeutet für oftmals schwerkranke Patienten mit starken Schmerzen eine Chance auf Linderung, wenn andere Optionen nicht genug helfen. Der Eigenanbau des Medizinalhanfs ist allerdings weiterhin nicht erlaubt.

Um Cannabispräparate zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, muss vorab ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird über die Bewilligung eines Antrags entschieden. Aktuellen Medienberichten zufolge[1] werden die Anträge von den Krankenkassen jedoch wegen Zweifeln an der dauerhaften Wirksamkeit nicht selten abgelehnt.

QuintilesIMS hat auf Basis von Marktzahlen zum Segment der GKV untersucht, ob seit März des Jahres mehr Verordnungen von Cannabis, entweder als Fertig- oder aber als Rezeptur-Arzneimittel, erfolgen. Danach wurden zwischen März und Mai 2017 rund 80 % mehr Verschreibungen von Medizinalhanf-Produkten für gesetzlich Krankenversicherte getätigt, allerdings von einer vergleichsweise niedrigen Basis aus: Im März belief sich das Volumen auf rund 3.600 abgerechnete Verordnungen, im Mai auf knapp 6.500 Verordnungen2 (Abb. 1 zum Herunterladen).

Über vier Fünftel der Verordnungen werden von drei Fachgruppen und zwei Versorgungsstätten getätigt, wobei sich die in letzteren Tätigen mit diesen Fachgruppen überschneiden dürften. Danach stammen 31 % der Verordnungen aus der Feder von Neurologen, 23 % wurden von Praktikern bzw. Allgemeinmedizinern und 8 % von Internisten getätigt. Auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gehen 19 % zurück, auf Ambulanzen 7 %. Das übrige Fünftel verteilt sich auf weitere Facharztgruppen.

Mit der Legalisierung der Verschreibung von Medizinalhanf-Produkten könnte die Nachfrage schnell steigen. Im Zuge dessen werden auch neue Erkenntnisse zur Versorgung gewonnen werden, die derzeit noch offene Fragen beantworten helfen können. QuintilesIMS wird die Versorgungsentwicklung weiter verfolgen.

[1] Z.B. DAZ online vom 14.07.2017: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/07/14/tk-lehnt-zwei-von-fuenf-cannabis-antraegen-ab, Abruf am 17.07.2017

2  Quelle: IMS NPAâ  (National Prescription Audit): Messung der abgerechneten GKV-Rezepte auf Basis der Abgaben der öffentlichen Apotheken, Analyse bundesweiter und regionaler (KV-Gebiete) GKV-Verordnungsdaten nach Facharztgruppen.



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    • Rund 80 % mehr Cannabis-Verordnungen zwischen März und Mai 2017 – niedrige Ausgangsbasis
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