Arzneimittel und Beipackzettel gehören zusammen in die Originalpackung

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Arzneimittel sollten zuhause immer in der Originalschachtel und zusammen mit dem Beipackzettel aufbewahrt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Tabletten verwechselt werden oder man Wirkstoffe einnimmt, die gar nicht gegen das aktuelle Leiden helfen. „Manche Patienten wollen Platz sparen und bewahren nach Anbruch der Medikamentenpackung nur noch die einzelnen Tablettenblister oder Teile davon auf“, sagt Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Die Originalverpackung samt Beipackzettel landet dann oft im Hausmüll. Davor kann ich nur warnen, denn damit gehen wichtige Informa-tionen verloren, die Sie für die Einnahme Ihres Arzneimittels zuhause unbedingt benötigen. Die Packungsbeilage ist neben dem Rat von Arzt und Apotheker eine unverzichtbare Gebrauchsanweisung, die Ihnen nicht nur sagt, gegen welche Krankheiten das Arzneimittel hilft, sondern unter ande-rem auch wie sie es einnehmen müssen, welche Neben- und Wechselwirkungen auftreten können und in welchen Situationen Sie das Präparat lieber nicht einnehmen sollten. Bewahren Sie die Arzneimittel also immer gemeinsam mit dem passenden Beipackzettel in der Originalverpackung auf und lesen Sie beides vor der Einnahme aufmerksam durch“, empfiehlt Brit-ta Ginnow.

Im Normalfall haben Arzt und Apotheker bei der Verordnung oder beim Kauf des Arzneimittels bereits die wichtigsten Informationen gegeben, die man für die Einnahme des Medikaments benötigt. Doch manchmal, gerade bei saisonal bedingten, nicht chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Erkältungen, liegt der letzte Arzt- oder Apothekenbesuch einige Zeit zurück. Die entsprechenden Präparate zur Selbstmedikation hat man aber vielleicht noch in der Hausapotheke. Dann sollte man vor einer möglichen Einnahme als Erstes in die Packungsbeilage schauen und sich schlau machen. Wenn dabei auch nur kleinste Zweifel aufkommen, sollte man unbedingt beim Arzt oder Apotheker nachfragen. Und was mache ich, wenn ich den Beipackzettel dummerweise doch verloren oder weggeschmissen habe? „Dann gibt es trotzdem Möglichkeiten, an diese wichtigen Informationen zu kommen“, sagt Britta Ginnow. „Auf der Webseite www.patienteninfo-service.de findet man zum Beispiel barrierefreie Gebrauchsanweisungen zu fast allen in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln.“ 

 

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder –behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.



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