Herzinsuffizienz: IQWiG legt vorläufige Ergebnisse von Leitlinien-Recherche vor

Vorbericht identifiziert Empfehlungen für mögliches DMP / Stellungnahmen erbeten

Pressemeldung der Firma Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - IQWiG

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 13. Juli 2015 die vorläufigen Ergebnisse einer Recherche nach evidenzbasierten Leitlinien zur chronischen Herzinsuffizienz vorgelegt. Bis zum 10. August können interessierte Personen und Institutionen Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.

G-BA diskutiert eigenes DMP Herzinsuffizienz

Ziel des Berichts ist es, in aktuellen, methodisch hochwertigen Leitlinien diejenigen Empfehlungen zu identifizieren, die für ein Disease-Management-Programm (DMP) von Bedeutung sein könnten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zieht in Erwägung, ein eigenes DMP für chronische Herzinsuffizienz einzurichten und beauftragte deshalb das IQWiG mit der Recherche. Bisher gibt es lediglich ein Modul Herzinsuffizienz innerhalb des DMP für koronare Herzkrankheit (KHK).

Viele Empfehlungen zu Therapie von Begleiterkrankungen

Breiten Raum nehmen in den Leitlinien – und im Vorbericht – Diagnostik und medikamentöse Therapie ein. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Therapie von Begleiterkrankungen wie etwa KHK, Hypertonie oder Myokarditis. Thematisiert werden aber auch interventionelle Maßnahmen (z. B. kardiale Resynchronisationstherapie, implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren), spezielle Personengruppen mit Herzinsuffizienz (Schwangere, Kinder und Jugendliche), die dekompensierte Herzinsuffizienz oder die Palliativversorgung bei terminaler Herzinsuffizienz.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Januar 2015 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im April 2015 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.



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