Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
HKG begrüßt Bundesratsempfehlungen zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs
„Wir begrüßen die vom Bundesrat empfohlenen Nachbesserungen“, kommentiert Rainer Greunke, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, das Ergebnis der Bundesratssitzung zum Regierungsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) Ende der vergangenen Woche. „Vor allem die Empfehlung, den Versorgungszuschlag für die Krankenhäuser dauerhaft über den Landesbasisfallwert in die Vergütung der Kliniken zu überführen, sehen wir als positives Signal“, so Greunke weiter. Bislang war im Gesetzentwurf zum Krankenhaus- Strukturgesetz die Streichung des Versorgungszuschlags vorgesehen. Damit wären den Kliniken in Hessen Mittel in Höhe von ca. 70 Mio.
Euro jährlich entzogen worden. Aus diesem Grund setzen sich die hessischen Krankenhäuser seit Juni verstärkt für Nachbesserungen der Gesetzesvorlage ein, in der zudem weitere Preiskürzungen und Preisdämpfungsmaßnahmen vorgesehen sind. Vor kurzem erst hatten die Häuser eine Resolution verabschiedet, in der sie die Bundesregierung aufforderten, den vorliegenden Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz noch einmal gründlich zu überdenken und so zu überarbeiten, dass sowohl das andauernde Problem der unzureichenden Vergütung der Behandlungsleistungen als auch das ebenso schwerwiegende und selbst von der Politik nicht bestrittene Problem der insuffizienten staatlichen Investitionsförderung nachhaltig gelöst wird.
„Insofern begrüßen wir auch, dass noch weitere Forderungen der Krankenhausverbände vom Bundesrat aufgegriffen und modifiziert worden sind“, so Greunke zu weiteren Ergebnissen der Bundesratssitzung. „Wir unterstützen das Ziel des Gesetzes, die stetige Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit voranzubringen, uneingeschränkt“, erklärte Greunke, „doch dafür benötigen Krankenhäuser eine ausreichende Finanzierung. Weitere Anpassungen in der Gesetzesvorlage sind also noch erforderlich.“
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