Wenn Apps Fitness und Ernährung kontrollieren

Die Teilnahme an App-Angeboten von Krankenkassen muss freiwillig bleiben

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Gesund leben, weniger zahlen – immer mehr Krankenversicherungen wollen einen gesunden Lebensstil ihrer Mitglieder belohnen. Kontrolliert werden Fitness, Ernährung oder Lebensstil der Versicherten mit dafür eigens entwickelten Apps. Während bei den gesetzlichen Krankenkassen Gutscheine und Bonuspunktsysteme zur freiwilligen Teilnahme motivieren, wagte eine private Krankenversicherung vor ein paar Wochen sogar den Vorstoß, Kunden einen Bonus zu zahlen, die sich nachweislich viel bewegen.

„Wenn die Apps der Krankenversicherungen dazu dienen, die Mitglieder im Rahmen der gesundheitlichen Prävention zu unterstützen und zu beraten, dann ist dies vernünftig und zu begrüßen“, erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Doch es muss klar geregelt sein, dass die Teilnahme an diesen Programmen freiwillig und der Datenschutz gewährleistet bleibt.“

„Grundsätzlich dürfen Krankenkassen durch die Vermessung und damit einhergehende Vergleichbarkeit des Lebensstils ihrer Versicherten keine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen erhalten“, fügt von Knoblauch zu Hatzbach hinzu. „Sollte hinter der App des privaten Krankenversicherers die Bestrebung stehen, Risikoprofile zu erstellen und daraus Tarife abzuleiten, ist der Vorstoß abzulehnen.“



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