Bedeutung von Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten und Versorgungsvollmachten
Das Schulungszentrum für Patienten und pflegende Angehörige im Städtischen Klinikum Karlsruhe bietet Veranstaltungen für Interessierte und pflegende Angehörige an
Jeder Mensch hat ein Recht in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert zu werden und, dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Durch die steigende Lebenserwartung und den Fortschritt der Medizin, der bisherige Grenzen überschreitet, entstehen vielfältige Fragestellungen rund um die ärztliche Behandlungspflicht. Am Mittwoch, 30.Oktober, von 17 Uhr bis 19 Uhr wird die Bedeutung von Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten und Versorgungsvollmachten im Schulungszentrum dargestellt. Die gesetzliche Neuregelung seit September 2009 zum Thema Patientenverfügung wird ausführlich erläutert. Es ist vorab unter der Nummer: 0721 974-4185 eine eine telefonische Anmeldung für die Veranstaltung erforderlich.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 7219740
Telefax: +49 (721) 9741009
http://www.klinikum-karlsruhe.com
Ansprechpartner:
Petra Geiger
Öffentlichkeitsarbeit
+49 (721) 974-1076
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
- Alle Meldungen von Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH