Neue Besuchsregelung am KKA
Ab Samstag, 1. Oktober, gilt das neue Infektionsschutzgesetz und entsprechend am Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA) eine neue Besuchsregelung.
Wie das Krankenhaus mitteilt, sind Besuche Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 13 bis 16 Uhr möglich, an Wochenenden und Feiertagen von 14 bis 17 Uhr. Pro Patient und Tag sind zwei Besucher erlaubt. Weiterhin ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – ein Antigen-Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum nötig, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Zu diesem Zweck wird das Testzentrum der City Ambulanz vor dem KKA zu den Besuchszeiten wieder eröffnet. Im Testzentrum erhalten Besucher dann ein Armband, das beim Betreten der Station beim Pflegepersonal vorgezeigt werden muss.
Weiterhin muss beim Besuch im KKA eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden. Nur in besonderen medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem KKA von den Besuchsregelungen abgewichen werden.
Wichtig ist, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten sind. Das heißt, der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Patient, der besucht wird, ist einzuhalten.
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