Corona-Sonderzahlungen für Medizinische Fachangestellte gefordert

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Das hessische Ärzteparlament hat auf seiner Delegiertenversammlung am Samstag, 27. November 2021, den großen Beitrag der medizinischen Fachberufe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie hervorgehoben und fordert in einer Resolution steuer- und sozialabgabefreie Corona-Sonderzahlungen aus öffentlichen Mitteln für medizinische Fachangestellte (MFA).

In der Resolution heißt es wörtlich:

Medizinische Fachangestellte haben ohnehin mit verdichtenden regulären Praxistätigkeiten zu kämpfen, die sich aus einem vermehrten Patientenaufkommen, einer zunehmenden Bürokratie und einer sich verändernden Arbeitswelt durch IT-Aufrüstung darstellt. Hinzu kommt aktuell sowohl in Praxen als auch in Gesundheitsämtern eine Pandemie-bedingte Arbeitsverdichtung in Form von Covid-Abstrichen, der Betreuung ambulanter Covidpatienten, dem Einrichten zusätzlicher Infektionssprechstunden unter erhöhtem Hygieneaufwand, und dem erhöhten Impfaufwand unter täglich wechselnden staatlich vorgegebenen Rahmenbedingungen. Dies ist nur unter einem dramatischen Anstieg der geleisteten Überstunden zu bewältigen. Dabei stellt gerade das Personal die erste persönliche Anlaufstelle dar und ist in zunehmendem Maße einem aggressiven und gereizten Tonfall der Patienten ausgeliefert. Trotz dieser widrigen Arbeitsumstände standen die bis an die Grenze der maximalen Belastbarkeit beanspruchten MFAs zuverlässig an der Seite der Ärztinnen, Ärzte und Patienten. Diese unschätzbare Arbeit wurde bisher weder von der Politik, noch von den Medien ausreichend gewürdigt. Umso bedauerlicher ist es, dass für ambulante Medizinische Fachkräfte, im Gegensatz zu den Krankenhausmitarbeitern, bis heute keine Corona-Sonderzahlungen aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt wurden. Es ist also dringend notwendig, dass dieser Missstand ausgeglichen wird, und steuer- und sozialabgabefreie Corona-Sonderzahlungen aus öffentlichen Mitteln für medizinischen Fachangestellte ausgezahlt werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.