Besuchsverbot am Klinikum Karlsruhe
Krankenbesuche sind im Städtischen Klinikum Karlsruhe ab dem 29. Oktober vorerst nicht mehr möglich
Das Klinikum Karlsruhe setzt aufgrund der stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen im Landkreis und der Stadt Karlsruhe erneut ein Besuchsverbot in Kraft. „Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Corona-Fallzahlen dazu gezwungen, erneut ein Besuchsverbot im Klinikum zu verhängen“, erklärt der medizinische Geschäftsführer Prof. Michael Geißler. Ziel der einschneidenden Maßnahme ist es, dazu beizutragen, das Ansteckungsrisiko sowohl für Patienten, Besucher und Mitarbeiter einzudämmen.
„Wir sind uns bewusst, dass das für unsere Patienten und ihre Angehörigen ein drastischer Einschnitt ist“, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer Markus Heming. Das Besuchsverbot gilt ab dem 29. Oktober auf unbestimmte Zeit. An allen Eingängen zu den Klinikgebäuden werden Schilder auf das Besuchsverbot hinweisen. Ausnahmen wird es in der aktuellen Situation zunächst nur in engem Rahmen nach vorheriger Absprache der zuständigen klinischen Fachabteilungen und Zustimmung des behandelnden Arztes geben, z.B. für Eltern minderjähriger Kinder, Partner bei einer Geburt und bei Sterbenden. „Auch wenn medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme erfordern, können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.“
„Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus eindringlich um Verständnis und um strikte Einhaltung des Besuchsverbots“, so der abschließende Appel der beiden Geschäftsführer.
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