Elektronische Patientenakte: Auch komplexe Versorgungen von Menschen mit Handicap müssen elektronisch abbildbar sein – sonst drohen Fehlversorgungen
Anlässlich der Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) am 27. Mai 2020 hat die Interessensgemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) ein Positionspapier verfasst. Die Informationen der Hilfsmittelversorgung müssen in die elektronische Patientenakte (ePA) integriert werden, um in der interdisziplinären und interprofessionellen Patientenversorgung einen medienbruchfreien und datensicheren Informationsaustausch sicherzustellen – so lautet die gemeinsame Forderung der IGHV, in der sich ein Großteil der Leistungserbringerverbände sowie maßgebliche Herstellerverbände von Hilfsmitteln und Medizinprodukten zusammengeschlossen haben. Dazu zählt auch der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
Der Gesetzgeber konkretisiert mit vorliegendem Entwurf zum PDSG die Anbindung von Physio- und Psychotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen an die ePA-Strukturen. Die IGHV kritisiert, dass im Entwurf immer noch keine Regelung formuliert ist, welche die Integration der elektronischen Informationen zur Hilfsmittelversorgung vorsieht.
„Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass wir als Orthopädie-Techniker täglich mit Ärzten und Therapeuten im Kontakt stehen, um uns über den Verlauf und Erfolg der Patientenversorgung auszutauschen. Gerade bei multimorbiden Patienten mit umfassendem Versorgungsbedarf ist Interdisziplinarität und Interprofessionalität gefragt. Daher ist es mir unbegreiflich, dass die Hilfsmittelversorgung bis heute keine Berücksichtigung in der elektrischen Patientenakte findet“, so Alf Reuter, Präsident des BIV-OT und bundesweiter Vertreter der Sanitätshäuser und orthopädietechnischen Werkstätten. Reuter fügt hinzu: „Eine verzögerte Anbindung der Hilfsmittelversorgung an ePA-Strukturen gefährdet eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung: Informationsverluste durch Medienbrüche sind angesichts der technischen Möglichkeiten nicht akzeptabel. In ihrem Positionspapier macht die IGHV deutlich, welche Konsequenzen für die Patientenversorgung entstehen können, solange die Hilfsmittelversorgung nicht als relevanter Teil des Versorger-Netzwerks begriffen wird. Unsere Forderung im Rahmen der IGHV nach Integration in die ePA ist daher nur folgerichtig.“
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