mhplus Krankenkasse plant 2020 mit stabilem Zusatzbeitrag
Gesundheitsministerium rechnet im Schnitt mit leicht wachsenden Zusatzbeiträgen
Auf der Basis von Expertenschätzungen rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Jahr 2020 mit einem durchschnittlich leicht erhöhten Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Der prognostizierte Durchschnittswert der Zusatzbeiträge steigt laut BMG zum neuen Jahr um 0,2 auf 1,1 Prozent. Unterdessen plant die mhplus Krankenkasse, Ludwigsburg, ihren Haushalt 2020 mit einem stabilen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent und liegt damit unter dem gesetzlichen Durchschnittswert. Dies beschloss der Verwaltungsrat der Kasse am Donnerstag. Der Vorstand der mhplus, Winfried Baumgärtner, hierzu: „Wir achten für unsere Versicherten und Arbeitgeber auf ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, wollen aber auch entsprechend unserer kassenspezifischen finanziellen Lage stabil und verlässlich bleiben. Unser Haushaltsplan ist solide kalkuliert. Wenn sich die Einnahmen und Ausgaben wie erwartet entwickeln, können wir unseren Zusatzbeitrag stabil halten und verfügen weiterhin über die notwendigen Reserven.“
Mit entscheidend für die Entwicklung der Einnahmen-/Ausgabensituation der Kassen sind die Auswirkungen von neuen und geplanten gesundheitspolitischen Reformen. Die finanziellen Folgen dieser Reformen können geschätzt, jedoch nicht präzise vorausberechnet werden. Gleichzeitig sind die Kassen vom Gesetzgeber verpflichtet, Rücklagen nur bis zu einer festgelegten Obergrenze zu bilden. Aktuell hat das BMG viele gesundheitspolitische Reformen auf den Weg gebracht. Nach Schätzungen von Experten summieren sich die daraus erwachsenden Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt bis 2022 auf rund 35,5 Mrd. Euro. Wie sich dies konkret auf die Finanzen der einzelnen Kassen auswirkt, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.
Über die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrages entscheiden die einzelnen Krankenkassen selbst. Die Zusatzbeiträge werden zum gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz hinzugerechnet. Dieser beträgt derzeit 14,6 Prozent. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
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