Impfen: „Die Freiheit des Individuums endet dort, wo die Freiheit bzw. die Gesundheit anderer gefährdet wird“

Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski begrüßt Masernschutzgesetz und fordert bundesweite Aufklärungskampagnen / Ablehnung eines Impfrechts für Apotheker

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Ausdrücklich hat der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski das am 14. 11.2019 vom Bundestag verabschiedete Masernschutzgesetz auf der heutigen Delegiertenversammlung in Bad Nauheim begrüßt: „Ich halte eine bundesweite Masern-Impfpflicht für sinnvoll und plädiere zugleich für nationale Aufklärungskampagnen.“

Die Freiheit des Individuums ende dort, wo die Freiheit bzw. die Gesundheit anderer gefährdet werde, so Pinkowski weiter. Wie erfolgreich verpflichtende Maßnahmen sein können, zeige das Beispiel der Pocken, die 1980 für ausgerottet erklärt wurden. Von 1949 bis Ende 1975 gab es in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht gegen Pocken. Der Deutsche Ärztetag habe schon 2006 formuliert, dass die Rechte von Familien mit Kindern untrennbar auch mit Pflichten verbunden sind.

Pinkowski rief daher dazu auf, impfkritische Eltern über neue Forschungsergebnisse zu informieren. So würden Masernviren offenbar viele Gedächtniszellen der Immunabwehr zerstören; bis zur Regeneration der Abwehrkräfte könne es Monate bis Jahre dauern. „Dieses Phänomen erklärt, warum Kinder mit Masern nach der Genesung gehäuft an weiteren Infektionen erkranken“, erklärte der hessische Ärztekammerpräsident. Deutliche Kritik übte er an Impfgegnern in der Ärzteschaft und nannte es auch berufsrechtlich bedenklich, wenn Kolleginnen und Kollegen von einer Impfung abrieten. Im Übrigen hätten Ärztinnen und Ärzte eine Vorbildfunktion und sollten ihren eigenen Impfschutz aktuell halten.

Eine Ausweitung des ärztlichen Impfrechts auf Pharmazeuten lehnte Pinkowski zum wiederholten Male ab: „Es ist kein Zufall, dass nach bisherigem Recht das Arzneimittel „Impfstoff“ nur von Ärzten verordnet und das Impfen selbst nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen darf. Nur so kann bei seltenen Komplikationen – etwa einer allergischen Reaktion – sofort Hilfe geleistet werden.“

Eine vollständige Durchimpfungsrate der Bevölkerung lasse sich mit der Impfpflicht für Kinder allein allerdings nicht erreichen, betonte der Ärztekammerpräsident. So belegten die Zahlen

des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass in etwa der Hälfte der Fälle Erwachsene erkrankten, weil sie schlichtweg nicht oder ungenügend geschützt seien und dadurch selbst eine Gefahr für ungeimpfte Kinder in ihrer Nähe darstellten. Um Erwachsene von der Notwendigkeit von Impfungen  zu überzeugen,  könnten bundesweite, breit angelegte Aufklärungskampagnen wirksam sein, sagte Pinkowski und wies auf die kürzlich in Hessen gestartete Impfkampagne „Firewall für den Körper – Jetzt impfen!“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in Kooperation u.a. mit der Landesärztekammer Hessen hin.



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