BPI zum TK-Innovationsreport: Therapieverbesserung braucht Vorrang vor Kostensteuerung

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den verzerrten Blick der Techniker Krankenkasse (TK) auf die Patientenversorgung. Dazu Dr. Norbert Gerbsch, stellv. BPI-Hauptgeschäftsführer: „Arzneimittel werden nur zugelassen, wenn sie ein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis haben, also Patienten von ihnen profitieren. Es kann nicht akzeptiert werden, diese Entscheidung mit Blick auf Kosten anzuzweifeln, um Versicherten zukünftig Therapieoptionen zu nehmen.“

„Fakt ist: Für die gesamte ambulante Arzneimittelversorgung liegt der Anteil der pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahrzehnten konstant bei unter 10 Prozent und das mit rückläufiger Tendenz“, so Dr. Norbert Gerbsch. „Und bei allem gebotenen wirtschaftlichen Verhalten gelten in der Versorgung von Patienten auch für die Krankenkassen Regeln: Die Ärzte entscheiden über die notwendige Therapie zuallererst nach dem Wohl des Patienten.“ Das gilt ebenso bei der Entscheidung, wenn es beispielsweise um einen Austausch von Präparaten geht. Therapeutische Entscheidungen müssen medizinisch und nicht kostenorientiert begründet sein.“

Inakzeptabel allerdings sei es, die Kostendebatte mit einer angeblichen Gefährdung der Arzneimittelsicherheit zu untermauern. Gerbsch: „Mit der Zulassung haben Medikamente belegt, dass sie wirksam, sicher und qualitativ hochwertig sind. Zudem werden über Medikamente in ihrer praktischen Anwendung stetig wichtige und unverzichtbare Daten über ihr Risikoprofil erhoben. Die Frühe Nutzenbewertung ist dagegen die Prüfung des Zusatznutzens gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie, die als Grundlage für eine daran anschließende Preisverhandlung dient.“

Gerbsch beanstandet außerdem die methodische Grundlage des TK Innovationsreports: „Die undifferenzierte Studienmethodik bewertet neue Präparate nicht wie im AMNOG nach einzelnen Patientengruppen, sondern bewertet sie einfach mit einem meist negativen Gesamturteil. Unerheblich, ob für bestimmte Patienten belegt ist, dass das Medikament besser vertragen wird oder es weniger Nebenwirkungen hat. Wer aber alles und jeden über einen Kamm schert, beachtet bekanntlich nicht die Unterschiede. Und so scheint es auch der TK sprichwörtlich Jacke wie Hose zu sein, dass ihre Kunden individuell sind, mit ganz eigenen Krankengeschichten und unterschiedlichem Behandlungsbedarf.“

Verknüpft mit dem Wunsch nach einem Ampelsystem, das eine rein ökonomisch motivierte Verordnungssteuerung statt objektive Informationen vorsieht, ist die Intention der TK eindeutig. Gerbsch: „Der TK geht es offenbar um Kostenregulierung und Arztsteuerung, aber nicht um Therapieverbesserung.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27909-0
Telefax: +49 (30) 27909-361
http://www.bpi.de

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 250 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.