Apothekenpflicht schützt Patienten

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Mit Blick auf die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer verständlichen Kennzeichnung homöopathischer Mittel stellt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) klar: „Der Packungsbeilage für Arzneimittel, ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Medizinern Ärzten und Apothekern liegt.“

Homöopathische Arzneimittel werden seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet. Fahrenkamp: „Die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27909-0
Telefax: +49 (30) 27909-361
http://www.bpi.de

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 250 Unternehmen haben sich im BPI zusammengeschlossen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.