Streit um Mischpreise für AMNOG-Arzneimittel: Gesetzgeber muss handeln

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Das Signal des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an den Gesetzgeber ist eindeutig: Er ist aufgefordert, den Umgang mit dem „Mischpreis“ zu klären. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Ohne eine Klarstellung im SGB V ist zu befürchten, dass neue Arzneimittel auch dann nicht verordnet werden, wenn sie für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen gezeigt haben.“ Gestern hatte das LSG in Potsdam im Hauptsacheverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der praktizierten Bildung von Erstattungspreisen für AMNOG-Arzneimittel auf Basis einer Mischkalkulation geäußert.

Neben der Rechtsunsicherheit für Ärzte droht vor allem eine echte Versorgungslücke für Patienten. „Wenn Mediziner bei Mischpreisen für Patientengruppen verordnen, für die ein Zusatznutzen – noch – nicht gezeigt wurde, laufen sie Gefahr, in Regress genommen zu werden. Das ist für Arzneimittel mit Mischpreis bei jedem dritten Patienten der Fall“, so Gerbsch. „Die Ärzteschaft wird dieses Risiko kaum eingehen.“

Die Konsequenzen für den BPI sind daher eindeutig. Gerbsch: „Ohne gesetzliche Klarstellung steht die AMNOG-Preisfindung und damit die Versorgung mit den betroffenen Arzneimitteln auf dem Spiel. Der Gesetzgeber muss handeln und jetzt die Zulässigkeit und die Wirtschaftlichkeit des Mischpreises im SGB V eindeutig regeln. Sonst werden Patienten zukünftig keinen geordneten Zugang mehr zu wichtigen Arzneimittelinnovationen haben.“



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