Kostenloser Pflegegrad-Rechner bei DMRZ.de

Neue Pflegegrade einfach selbst ausrechnen

Pressemeldung der Firma Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Am 1. Januar 2017 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Damit Pflegedienste sich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vertraut machen können, hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) einen Pflegegrad-Rechner entwickelt.

Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst

Zum 1. Januar 2017 werden die bekannten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch das gesamte Verfahren der Begutachtung ändert sich: Es müssen fortan keine Minuten mehr gezählt, sondern Kompetenzen und Bedürfnisse beurteilt werden. Dabei soll vor allem bewertet werden, welche Fähigkeiten ein Pflegebedürftiger grundsätzlich besitzt – unabhängig davon, welche davon er wie häufig benötigt. „Die Software für ambulante Pflegedienste des Deutschen Medizinrechenzentrums entspricht mit der Umstellung auf das PSG II den neusten Anforderungen der Gesundheitswirtschaft“, sagt René Gelin, Geschäftsführer DMRZ.de. Somit sei DMRZ.de auf das Pflegestärkungsgesetz II gut vorbereitet.

Kostenloser Pflegegrad-Rechner für ambulante Pflegedienste

Die Experten der Online-Plattform DMRZ.de haben den Pflegegrad-Rechner bereits in ihrer kostenlosen Software für ambulante Pflegedienste implementiert. Mit dessen Hilfe lässt sich einfach und schnell der Pflegegrad eines Pflegebedürftigen ermitteln. Der Rechner steht DMRZ.de Kunden kostenlos in der DMRZ.de-Pflegesoftware zur Verfügung. Auf Dokumenten wie beispielsweise dem Versichertenstammblatt und dem MDK-Ausdruck wird der Pflegegrad schon jetzt mit aufgeführt. Auch auf Kostenvoranschlägen für 2017 werden die dann geltenden Leistungssummen der Kostenträger berücksichtigt. Bereits seit Oktober 2016 können DMRZ.de-Kunden diese für die Leistungsplanung ab Januar 2017 nutzen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
Wiesenstr. 21
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 6355-9087
Telefax: +49 (211) 6355-9080
http://www.dmrz.de

Ansprechpartner:
Timo Wystrach
Presse
+49 (211) 6355-2844

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit beim DMRZ. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das DMRZ für Pflege, Krankentransport und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.