Pflegereform ab 2017: Mehr Mittel für Angehörige und Hilfe für Demenzkranke

Pflegehelden® informiert Pflegebedürftige und Angehörige über Verbesserungen durch neues Pflegestärkungsgesetz - endlich völlige leistungsgerechte Gleichstellung von demenzkranken und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen

Pressemeldung der Firma Pflegehelden Franchise GmbH

Pflegehelden® blickt optimistisch auf die Pflegereform ab 2017. Mit ihren Pflegestärkungssätzen soll sich ab 2017 die Situation der Pflegebedürftigen, aber auch die der Angehörigenverbessern. Durch die Beurteilung körperlicher, geistiger und psychischer Einschränkungen wird Pflegebedürftigkeit leichter einzuordnen sein. Auch Demenzkranke werden zukünftig mit einbezogen und erhalten Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich für alle nach dem Maß der Selbstständigkeit im Alltag.

„Mit der Pflegereform stellt der Staat wichtige Weichen für die Pflege in Deutschland“, sagt Martin Wysocki, einer der Entwickler des Franchisekonzeptes Pflegehelden®. Pflegebedürftigkeit wird zukünftig nach neuen Maßstäben bewertet und löst das alte System der Pflegestufen zum 01. Januar 2017 ab. Als Grundsatz gilt: Niemand darf nach dem neuen Einstufungsverfahren schlechter gestellt werden und niemand, der bis zum 31.12.2016 Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss einen neuen Antrag

stellen.

Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen automatisch in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft; Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen in den übernächsten Pflegegrad. „Diese Änderungen führen zur Stärkung der häuslichen Pflege“, so Wysocki. Angehörige haben zukünftig mehr Möglichkeiten und ihnen stehen mehr Mittel zur Verfügung. Wiederholungsbegutachtungen erfolgen nicht vor 2019, sodass Änderungen nicht zu erwarten sind.

Sechs Bereiche für die Begutachtung eines Pflegefalls

Die Begutachtung eines Pflegefalls erfolgt in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Jeder Bereich wird unterschiedlich gewichtet. Die Ergebnisse der Einzelbewertungen werden zu einer Gesamtbewertung addiert. Daraus erfolgt die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade, die ab 2017 die alten drei Pflegestufen ablösen. Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere Prüforganisationen mit Hilfe des neuen Begutachtungs-Assessments (NBA).

Weiterführende Informationen unter www.pflegehelden.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Pflegehelden Franchise GmbH
Sieversbek 25
25524 Itzehoe
Telefon: +49 (4821) 80403-0
Telefax: +49 (4821) 80403-21
http://www.pflegehelden.de

Ansprechpartner:
Martin Wysocki
Geschäftsführer
+49 (4821) 804030

Die Pflegehelden Franchise GmbH aus Itzehoe vermittelt seit 2005 Pflegehelferinnen und -helfern aus Osteuropa an ältere und kranke Menschen. 2010 entstand aus dem ursprünglichen Unternehmen ein Franchisesystem mit zwei Partnerbetrieben. Geschäftsführer sind Martin Wysocki und Philip Walter. Die Idee hinter Pflegehelden: Der Eintritt Polens in die EU und die polnische Herkunft von Dipl.-Kfm. (FH) Martin Wysocki geben 2005 den Ausschlag für seine Diplomarbeit zum Thema Existenzgründung im deutsch-polnischen Markt. Philip Walter schreibt seine Diplomarbeit, auch im Fach Betriebswirtschaftslehre, über "Ökonomische und rechtliche Aspekte der Personalbeschaffung im Gebiet der EU-Osterweiterung". Ein Wegbegleiter ist der gemeinsame Professor Dr. Hubert Böckmann von der FH Westkueste in Heide, Schleswig Holstein.


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