Stellungnahme der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen zum Masterplan Medizinstudium 2020

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Intensiv hat sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen heute mit der von Bund und Ländern geplanten Reform des Medizinstudiums – dem Masterplan Medizinstudium 2020 – befasst. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausarbeitung des Masterplans habe große Hoffnungen geweckt, heißt es in der Stellungnahme der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer. Um diesen gerecht zu werden,  sei eine Umsetzung der in den Modellstudiengängen gewonnenen Erkenntnisse an allen staatlichen medizinischen Fakultäten notwendig.

 

Die Delegierten forderten, die Verbindung von praktischen und theoretischen Studienanteilen über den gesamten Studienverlauf zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müsse auch die völlig veraltete Kapazitätsverordnung zur Berechnung der Studienplätze dringend überarbeitet, bestenfalls sogar ganz abgeschafft werden. Als vorrangige Ziele bezeichnete das Ärzteparlament die Abschaffung der sinnlosen Teilstudienplätze und eine Steigerung der Anzahl der Medizinstudienplätze  um mindestens 10 Prozent. Nur so könne die Patientenversorgung in Deutschland dauerhaft sichergestellt werden.

Darüber hinaus wurde eine Evaluation der verwendeten Prüfformate und standortbezogen der Studienzulassung und Ausbildung gefordert. Wichtig sei, dass die Ergebnisse zeitnah zu Konsequenzen führten. „Das Medizinstudium muss eine wissenschaftliche Ausbildung bleiben, da ein wissenschaftliches Grundverständnis für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung unabdingbar ist“, erklärten die Ärztevertreter.  



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
+49 (69) 97672-188



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.