Die Zukunft der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg

Ministerialrätin setzt sich für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung im Bundesteilhabegesetz ein

Pressemeldung der Firma Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) befindet sich mitten im parlamentarischen Verfahren. Es soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Diakonie in Württemberg hat sich auf Bundes- und Landesebene kritisch dazu geäußert. Unter dem Titel „Der große Wurf! – Stellt die geplante Reform der Eingliederungshilfe alles auf den Kopf?“ hatte die Diakonie Baden-Württemberg Politiker und Fachleute eingeladen. Auch Ministerialrätin Petra Clauss vom Sozial und Integrationsministerium fand deutliche Worte.

Eva-Maria Armbruster, Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg, erhofft sich einen „Fahrplan“ der Landesregierung zur Ermöglichung von Teilhabe behinderter Menschen in Baden-Württemberg. Ein modernes Teilhaberecht gehört für sie genauso dazu wie der Einsatz für selbstständiges Wohnen für Menschen mit Hilfebedarf sowie die Unterstützung darin, aus bestehenden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen „moderne Kompetenzzentren für Teilhabe und Inklusion“ zu machen. Strukturen seien so weiterzuentwickeln, dass vor allem Menschen mit schwersten und mehrfachen Beeinträchtigungen „nicht zu den Verlierern aller Reformvorhaben werden“. Bedeutsam für Erfolg oder Misserfolg sei, ob die Erfahrungen und Kompetenzen der Träger auch künftig in die Umsetzung einfließen.

Armbruster sprach beim BTHG von einem „umstrittenen Gesetzentwurf“. Dabei seien sich im Vorfeld viele Akteure darin einig gewesen, dass die Eingliederungshilfe zu reformieren ist. Ebenso sei der Bezug auf die Person, die Stärkung der Selbstbestimmung, das Wegkommen von der Fürsorge und die Unterscheidung von stationären und ambulanten Angeboten Konsens gewesen.

Den Regierungsentwurf zum BTHG hält Ministerialrätin Petra Clauss, Leiterin des Referats Menschen mit Behinderungen im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, zwar für einen Schritt in die richtige Richtung für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Jedoch sei vieles noch verbesserungswürdig. „Wir haben uns den Einstieg ins Teilhabegeld erhofft und jetzt ist es nur die Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen“, nennt sie als Beispiel. Zusammen mit den anderen Ländern bearbeitete sie in den Bundesratsausschüssen 105 Änderungsanträge. Für das Land Baden-Württemberg macht sie sich stark gegen eine Altersgrenze an der Schnittstelle zur Pflege, denn: „Es darf nicht sein, dass ältere Menschen mit Behinderung nur noch Pflege statt Leistungen zur Teilhabe bekommen.“ Autonomie hält sie für unabdingbar. Die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts in den Bereichen Wohnen und Arbeiten nennt Clauss als inhaltlichen Schwerpunkt der Inklusionspolitik für ihr Land. Obwohl die Bundesregierung „wegen erheblicher Mehrkosten“ die Unterstützung dafür bislang versagt. Dass die Bundesagentur für Arbeit beim Budget für Arbeit außen vor ist, ärgert Clauss, das sei inakzeptabel. Mit den anderen Länder-Vertretern ist sie sich einig, dass das Gesetz mehr Teilhabe und Selbstbestimmung bringen soll. Sie regt jetzt schon an, sich für die Weiterentwicklung Schwachstellen zu notieren. Es sei nicht einfach, fachliche Verbesserungen und den finanziellen Bedarf in Einklang zu bringen. Bis 2020, wenn das BTHG vollständig in Kraft ist, gebe es noch Einiges nachzubessern, ist sie überzeugt.



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