BPI übt Kritik am Referentenentwurf zur Arzneimittelversorgung

Pressemeldung der Firma Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) übt in einer ersten Reaktion Kritik am Referentenentwurf zur Arzneimittelversorgung: Statt den Akteuren den nötigen Spielraum für eine zukunftssichere Gesundheitsversorgung einzuräumen, institutionalisiert der Gesetzgeber folgenschwere Steuerungsinstrumente wie das Preismoratorium bis 2022.

„Schon dieser Punkt, d.h. das faktische Einfrieren auf dem Preisstand vom 01.08.2009 (!) für einen derart langen Zeitraum, wird nicht für eine bessere und schon gar nicht für eine sichere Arzneimittelversorgung sorgen. Die Begründung, dass zur Verbesserung der Vergütung der Apotheken im Gegenzug Einsparungen bei der pharmazeutischen Industrie generiert werden müssen, ist abenteuerlich und wird die schon bestehende Empörung bei unseren Mitgliedern weiter verschärfen“, so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des BPI. 

Angesichts der in den letzten Jahren historisch guten Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung das Preismoratorium nicht nur nicht aufzuheben, sondern bis 2022 zu verlängern und dabei insbesondere dem pharmazeutischen Mittelstand weiter zu schaden, ist nicht akzeptabel. „Hier sind Änderungen dringend erforderlich“, so Zentgraf.

Der Referentenentwurf umfasst zahlreiche weitere Regelungen, zu denen die Bewertung des BPI läuft. 

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27909-0
Telefax: +49 (30) 27909-361
http://www.bpi.de

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca. 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.