Diagnostik und Therapie gehören in ärztliche Hände

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Das hessische Ärzteparlament betonte am vergangenen Samstag, 19. März 2016, in Bad Nauheim, dass Diagnostik und Therapie in der Hand der Ärzte verbleiben müssen.

Delegierbar sind nur Leistungen, die nicht dem Arztvorbehalt unterliegen, wohl aber den Arzt entlasten. Dazu mögen sogenannte neue Berufe wie z.B. der Physician Assistant ihren Beitrag leisten, sofern deren Ausbildung und Prüfung in verbindlicher Absprache mit den Ärztekammern erfolgt.

Ein Ärztemangel ist aber dadurch nicht auszugleichen, denn die „ärztliche“ Leistung ist nicht delegierbar.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.