Politfarce: Lauschangriff auf Ärzte offenbar kein Tabu mehr

Hessischer Ärztekammerpräsident erteilt Überlegungen zur Telefonüberwachung von Arztpraxen eine Absage

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Sind Ärzte besonders anfällig für mafiöse Strukturen oder gar terrorverdächtig? Dieser Eindruck könnte sich bei den jüngsten Diskussionen über das geplante Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen aufdrängen: „Nachdem das Bundesjustizministerium Anfang des Monates mit dem Gesetzentwurf ein Sonderstrafrecht für Angehörige von Heilberufen vorgelegt hat, wird nachgekarrt. Jetzt blasen einige Vertreter des Bundestages sogar zum telefonischen Lauschangriff auf Arztpraxen“, empört sich der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Am 25. Februar hatten Koalitionspolitiker von CDU und SPD in Berlin die Telefonüberwachung von Ärztinnen und Ärzten ins Spiel gebracht. Sie könne im Einzelfall entschieden und ausnahmsweise zugelassen werden.

„Angesichts solcher Überlegungen muten die gebetsmühlenartigen Beteuerungen, es gehe nicht um einen Generalverdacht gegen Ärzte, wenig glaubwürdig an“, kritisiert von Knoblauch zu Hatzbach. „Schon das geplante Sonderstrafrecht wirkt stigmatisierend. Wer die Telefone von Arztpraxen anzapfen will, stellt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten aller Fachrichtungen und ihren Patienten in Frage.“ Durch die Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht werde die wichtigste Grundlage der Behandlungsbeziehung zerstört. „Noch gibt es das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis. Wenn die jüngste Politfarce jedoch Eingang in eine gesetzliche Regelung findet und Patienten sich nicht mehr auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen können, wird sich Vertrauen in Misstrauen verwandeln“, warnt von Knoblauch zu Hatzbach.



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