MPU: Mehr Transparenz beim Idiotentest

ARAG Experten zur Reform der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Unsere Regierung hat ein Herz für Verkehrssünder. Ausgerechnet unter der Überschrift „Verkehrssicherheit“ findet sich im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Seite 45 der lapidare Satz: „Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird überarbeitet.“ Wenn Autofahrer zum Idiotentest (so der volkstümliche Name der MPU) müssen, ist das Gezeter oft groß. Von Willkür und Schikane ist dann meist die Rede. Jetzt will das Verkehrsministerium die Regeln transparenter machen. ARAG Experten sagen, was sich ändern soll.

Was ist die MPU

Die MPU wird laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) angeordnet, wenn das Risiko bei einem Autofahrer für eine „erneute Auffälligkeit“ im Verkehr besonders hoch ist. Verkehrssünder werden ab 1,6 Promille grundsätzlich zur Untersuchung geschickt. Auch ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften können im Idiotentest münden. Selbst Fahrradfahrern droht die MPU bei grobem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Rund 95.000 Autofahrer mussten sich im Jahr 2013 medizinisch-psychologisch begutachten lassen. Die MPU soll zur Entscheidung führen, ob eine Person ihren Führerschein erhalten oder zurückerhalten kann. Bei den meisten Autofahrern, die den Test durchlaufen, ist Trunkenheit am Steuer der Grund für die Maßnahme. 90 Prozent der Verkehrssünder, die sich in der Vergangenheit einer MPU unterzogen, waren Männer. Ist der Führerschein erst mal weg, führt kein Weg an den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung vorbei: Das können TÜV, Dekra oder die Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit Avus sein. Die MPU dauert in der Regel drei bis vier Stunden, bestehend aus zumeist drei Prüfblöcken: der medizinischen Untersuchung, einem Leistungstest und einem Gespräch mit einem Psychologen. Bei all der Bürokratie genießt die Begutachtung nicht den seriösesten Ruf. Von Willkür der Gutachter ist des Öfteren die Rede und von mangelnder Transparenz. Auch der Verdacht auf Abzocke steht im Raum, denn die Kosten liegen bei den Verkehrssündern. Im Umfeld der Untersuchung verkaufen außerdem dubiose Dienstleister Vorbereitungskurse. „MPU garantiert bestehen, sonst Geld zurück“, werben manche Anbieter und fordern mehrere Tausend Euro für ihre Leistung.

Was ändert sich?

Schon 2012 hat die Bundesregierung eine Expertengruppe berufen. Die kam jetzt zu einem ersten Vorschlagskatalog, der dem Verkehrsausschuss zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden sollen. Empfohlen wird, dass nur noch ausgewiesene Experten Vorbereitungskurse auf die MPU anbieten und durchführen dürfen. Auch der Fragenkatalog soll standardisiert werden. Autofahrer, die sich schlecht beurteilt fühlen, sollen zudem eine unabhängige Beschwerdestelle anrufen dürfen. Zusätzliche Sicherheit soll der Mitschnitt der Untersuchungen bringen. Anhand dieser sehr deutlichen Dokumentation sollen Zweitprüfer die Möglichkeit bekommen, die im Gutachten wiedergegebenen Gesprächsinhalte eventuell anders zu bewerten als der Erstgutachter.

Fazit

Ziel der MPU-Reform ist es zum einen, den unüberschaubaren Markt der Beratungsanbieter auszudünnen und kontrollieren zu können. Zum anderen sollen Videoaufzeichnungen für nachvollziehbare und überprüfbare Testverläufe sorgen, fassen ARAG Experten zusammen.

Download des Textes und verwandte Themen:

http://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.