Landesärztekammer Hessen begrüßt einhellige Ablehnung der Sterbehilfe durch den Hessischen Landtag

Lob und Kritik an der Regierungserklärung zur Gesundheitspolitik

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Dass sich der hessische Landtag gestern einhellig gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen hat, wird von der Landesärztekammer Hessen ausdrücklich begrüßt. „Damit setzt Hessen ein klares Zeichen“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach: „Auch die Landesärztekammer Hessen lehnt ärztliche Beihilfe zum Selbstmord entschieden ab. Um Menschen die Angst vor Schmerzen zu nehmen und die letzte Lebensphase zu erleichtern, müssen die palliativmedizinischen Angebote hessenweit weiter ausgebaut und verbessert werden.“ Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich unheilbar Kranke bis zuletzt aufgehoben und wertgeschätzt fühlen können, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Sozialminister Stefan Grüttner in seiner Regierungserklärung treffend mit dem Begriff ’sorgende Gesellschaft‘ beschrieben habe, unterstreicht der Präsident der Landesärztekammer Hessen.

Von Knoblauch zu Hatzbach unterstützt auch die Ankündigung Grüttners, die Prävention in den kommenden Jahren zu fördern und dabei besonders der Gesundheitsförderung im beruflichen Umfeld im Fokus zu stellen. „Generell gilt, dass das Bewusstsein für eine gesundheitsfördernde Lebensweise frühzeitig, das heißt bereits im Kindesalter entwickelt werden sollte. Im Erwachsenenalter sind präventive Maßnahmen notwendig, um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten. Durch betriebliche Gesundheitsförderung können sowohl Krankheitskosten als auch krankheitsbedingte Fehlzeiten erheblich gesenkt werden.“ Auch den Gesundheitsämtern müsse bei der Prävention eine zentrale Rolle zukommen, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.

Bei anderen Themen der Regierungserklärung sieht der Ärztekammerpräsident allerdings noch deutlichen Verbesserungsbedarf. So seien nicht nur gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen notwendig, um dem Ärztemangel in strukturschwachen Regionen entgegen zu wirken, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Konsens: „Wenn die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung erhalten, bzw. ausgebaut werden soll, muss mehr Geld in die Infrastruktur investiert werden.“ Auch reichten die bisherigen Fördermaßnahmen und Projekte offenkundig noch nicht aus, um genügend junge Ärzte für den Beruf des Hausarztes auch in strukturschwachen Gebieten zu begeistern. „Dass der Referentenentwurf der Bundesregierung zum GKVVersorgungsstärkungsgesetz den Aufkauf freiwerdender Arztsitze in angeblich überver sorgten Planungsbereichen vorsieht, wirkt hier völlig kontraproduktiv, da er keine einzige neue Praxis in unterversorgten beziehungsweise sozialschwachen Gebieten schafft.“

Auch die Situation der Kliniken in Hessen, vor allem der kommunalen Krankenhäuser, lässt nach von Knoblauch zu Hatzbachs Überzeugung zu wünschen übrig. Um die von Grüttner initiierte Kooperation der Krankenhäuser sei es in den vergangenen Monaten eher still geworden, kritisierte der Ärztekammerpräsident. „Insbesondere löst auch die Umstellung auf pauschalierte Investitionsförderung nicht das Problem der deutlich zu gering bemessenen finanziellen Mittel für die dringend benötigten Investitionen. Dieser Mangel ist mitverantwortlich dafür, dass viele Krankenhäuser rote Zahlen schreiben.“



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