Referentenentwurf zum GKV-VSG: Spielräume für Versorgungsinnovationen – BKK Dachverband pflichtet Kritik an Details durch Herrn Dr. Georg Nüßlein bei

Pressemeldung der Firma BKK Dachverband e.V.

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) sollen Hürden für sektorübergreifende Angebote abgebaut werden sowie neue Möglichkeiten für Krankenkassen geschaffen werden, auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten und Regionen ausgerichtete innovative Versorgungsansätze zu entwickeln. Der BKK Dachverband begrüßt die Zielsetzung und sieht darin eine deutliche Verbesserung des Versorgungsangebots für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Zentraler Innovationsmotor ist der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um die Versorgung ihrer Versicherten“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands. „Das Versorgungsstärkungsgesetz gibt den gesetzlichen Krankenkassen zwar einerseits mehr Spielräume. Auf der anderen Seite werden Anreize für neue, bislang unerprobte Versorgungsansätze durch die geplante Einführung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10 Millionen Euro bei unklar definierten Rechtsverstößen jedoch erheblich gesenkt.“ Der BKK Dachverband lehnt die geplanten finanziellen Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden ab, da dies der Intention des Gesetzgebers widerspricht, die Hemmnisse im selektivvertraglichen Bereich abzubauen.

Zudem hat der Gesetzgeber vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der praktischen Umsetzung des Innovationsfonds mit einem Finanzvolumen von jährlich 300 Mio. Euro zu beauftragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll in Zukunft in einem neu einzurichtenden Innovationsausschuss darüber entscheiden, welche innovativen Selektivverträge finanziell unterstützt werden. Im geplanten Innovationsausschuss beim G-BA sind nach derzeitigem Referentenentwurf die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht vertreten.

„Wenn der Gesetzgeber an dem Vorschlag festhält, dem G-BA die Ausgestaltung des Innovationsfonds zu übertragen, müssen die Krankenkassen direkt beteiligt werden“, erklärt Franz Knieps.

„Die Krankenkassen wissen mit ihrem selektivvertraglichen Knowhow, welche Versorgungsprojekte am besten für ihre Versicherten sind und demnach finanziell unterstützt werden sollen.“

Von daher begrüße der BKK Dachverband, dass innerhalb der Regierungsparteien noch Diskussionsbedarf gesehen werde.

„Ich pflichte dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Herrn Dr. Georg Nüßlein ausdrücklich bei, dass noch einmal über die Grundkonstruktion der Innovationsförderung nachgedacht werden sollte“, sagt Franz Knieps.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BKK Dachverband e.V.
Zimmerstraße 55
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20253114
Telefax: nicht vorhanden
http://bkk-dv.de/

Ansprechpartner:
Andrea Röder
Stellvertretende Pressesprecherin
+49 (30) 2700406302

Das BKK Dachverband vertritt 94 Betriebskrankenkassen und vier Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.