Hürden für ärztliche Hilfseinsätze in Ebola-Gebieten

Landesärztekammer Hessen ruft Bundesregierung dazu auf, klare Regelungen zu schaffen

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Die Lage ist dramatisch: Mittlerweile sind mehr als 3000 Menschen in Westafrika an den Folgen einer Ebola-Infektion gestorben. Die Infektionszahlen steigen weiter. Da Hilfe bei der Versorgung kranker Menschen dringend erforderlich ist, hat sich die Landesärztekammer Hessen dem Appell von Bundesärztekammer, Bundesregierung und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) angeschlossen und freiwillige Helfer dazu aufgerufen, sich im Rahmen der humanitären Hilfe in den von Ebola betroffenen Ländern zu engagieren. Doch die Hilfsmöglichkeiten sind eingeschränkt und wichtige Fragen zu Hilfseinsätzen leider noch ungeklärt.

Viele Ärztinnen und Ärzte möchten selbstlos Hilfe zu leisten. Allerdings ist der Einsatz in den Ebola-Gebieten nicht nur äußerst anstrengend, er bedarf auch eines profunden Wissens über richtige Verhaltensmaßnahmen. So weisen Ärzte ohne Grenzen auf ihrer Homepage darauf hin, dass die Organisation momentan ausschließlich erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ärzte ohne Grenzen in ihre Ebola-Projekte entsendet. Auch stellt sich für hilfswillige Ärztinnen und Ärzte die Frage nach einer möglichen Freistellung vom Dienst. Bereits 1997 forderte der 100. Deutsche Ärztetag, in Anlehnung an unsere europäischen Nachbarländer, die Freistellung von Ärztinnen und Ärzten für humanitäre Hilfseinsätze zu erleichtern. Seither ist wenig passiert. Daher sah sich der Deutsche Ärztetag 2013 erneut veranlasst, die Bundesregierung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage aufzufordern, die Ärztinnen und Ärzten ihren heimischen Arbeitsplatz während eines Hilfseinsatzes (Humanitäre Hilfe/Entwicklungszusammenarbeit) und im Anschluss daran garantiert.

Gleichzeitig wurde die Bundesregierung aufgefordert, Ärztinnen und Ärzten, die an Hilfseinsätzen teilnehmen wollen, eine Freistellung vom Dienst für die Dauer des Hilfseinsatzes zu garantieren. Die unverändert gültige Begründung lautete: „Leider fehlen Regelungen, die den in einem Beschäftigungsverhältnis befindlichen Ärzten die Teilnahme an bisweilen mehrmonatigen Einsätzen in Krisen- und Katastrophengebieten erleichtern und die Freistellung vom Dienst sowie eine Garantie auf Weiterbeschäftigung gewährleisten – wie sie beispielsweise in Frankreich durch den „Congé de solidarité international“ (Livre II, Titre II, Chapitre V, Section V, Article L225-9) realisiert wurden.“

Vielfach sind auch die Fragen zur Vergütung offen. Die wenigsten Hilfsorganisationen können das normale Gehalt ersetzen und zahlen daher meist nur eine bescheidene Aufwandsentschädigung.

Die Landesärztekammer Hessen appelliert daher an die Bundesregierung, umgehend Regelungen für hilfswillige Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.



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