Vorsicht beim Umgang mit Reinigungsmitteln: BGW gibt Tipps zur Sicherheit im Haushalt

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Vergiftungen, Verätzungen, Explosionen: In großem Stil sind solche Unfälle eher in einer Chemiefabrik vorstellbar als in den eigenen vier Wänden. Trotzdem finden sich auch in jedem Haushalt Chemikalien, die bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden können – beispielsweise Reinigungsmittel. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), bei der auch viele Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte sowie Beschäftigte in der ambulanten Pflege unfallversichert sind, gibt Tipps zum sicheren Umgang mit diesen Produkten.

Gebrauchsanweisung beachten

„Wichtige Sicherheitshinweise finden sich in der Regel in der Gebrauchsanweisung, die man auch bei vermeintlich harmlosen Reinigungsmitteln unbedingt vor dem Gebrauch lesen sollte“, erklärt Dr. Udo Eickmann, Gefahrstoffexperte der BGW. Grundsätzlich müssen gefährliche Stoffe mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet sein.

Auf neue Gefahrenpiktogramme einstellen

„Bislang dienten in Deutschland zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen neben warnenden Texten schwarze Symbole in orangefarbenen Quadraten“, berichtet er. „Im Rahmen einer weltweiten Vereinheitlichung werden diese Gefahrenpiktogramme derzeit nach und nach ausgetauscht. Die neuen Zeichen zeigen rot umrandete Rauten mit schwarzen Symbolen auf weißem Grund.“ Auch einzelne Symbole selbst ändern sich: So entfällt das fette „X“, das bisher für „Reizend“ oder „Gesundheitsschädlich“ stand. Eingeführt werden stattdessen ein dickes Ausrufezeichen und ein sich von innen sternförmig auflösender Torso, die je nach textlichem Zusatz für unterschiedliche Gesundheitsgefahren stehen.

Nur richtige und beschriftete Gefäße benutzen

Weiter rät der Experte der BGW, grundsätzlich keine Mittel zu verwenden, die kein Etikett tragen: „Erstens fehlen dort die Gebrauchsanweisung und etwaige Warnhinweise und zweitens lässt sich bei ungekennzeichneten Gefäßen nur vermuten, was drin ist.“ Ein absolutes Tabu ist für ihn auch das Umfüllen von Reinigern in Lebensmittelgefäße: „Die Verwechslungsgefahr wäre hier in jedem Fall zu groß – selbst bei genauer Beschriftung.“

Gefährlichen Mix vermeiden

Reinigungsmittel sollten auch niemals gemischt werden, damit es nicht zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommt. Kippt man beispielsweise einen säurehaltigen Reiniger mit einem chlorhaltigen zusammen, so kann sich giftiges Chlorgas bilden und unter Umständen im gesamten Haus ausbreiten.

Mittel richtig wählen und dosieren

Um die möglichen Gefährdungen durch Reinigungsmittel so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die BGW, möglichst harmlose Mittel einzusetzen. Bei der Auswahl helfen die Angaben auf der Packung. Ebenso trägt eine sparsame Dosierung dazu bei, etwaige Belastungen möglichst gering zu halten. „Und lieber Wischprodukte als Sprays nutzen“, rät Dr. Eickmann. „Beim Wischen gelangen weniger Inhaltsstoffe in die Atemluft, die unter Umständen die Schleimhäute belasten oder Allergien auslösen können.“

Handschuhe tragen

Schon Wasser allein löst die schützenden Fette aus der Haut, viele Reinigungsmittel verstärken diesen Prozess noch, andere wirken sogar reizend oder ätzend. Haushaltshandschuhe bewahren die Hände davor. Wichtig ist aber auch, dass sie nicht zu lange getragen werden. Sonst beginnt die Haut zu schwitzen und wird dadurch feucht. „Deshalb bei längeren Putzaktionen immer wieder Trockenarbeiten einschieben und dazu die Handschuhe ausziehen“, so der Experte der BGW.

Hygiene nicht übertreiben

Im Haushalt oft komplett verzichtbar sind aus Expertensicht Desinfektionsmittel: „Eine normale Wohnung ist kein OP-Saal“, erklärt Dr. Eickmann. „Wer es mit der Hygiene zu Hause übertreibt, läuft unter Umständen sogar Gefahr, sich resistente Bakterienstämme zu züchten. Und die sind deutlich gefährlicher als die vergleichsweise harmlosen Keime, die sich nicht mit Reinigungsmitteln beseitigen lassen.“



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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über siebeneinhalb Millionen Versicherte in mehr als 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.


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