Bessere Qualität, mehr Patientensicherheit, mehr Effizienz: BKK begrüßt Reformen im Krankenhausbereich

Pressemeldung der Firma BKK Dachverband e.V.

„Das BKK System begrüßt die Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit zur durchgreifenden Reform der stationären Versorgung. Das gilt ganz besonders für die Schaffung eines Investitionsfonds in Höhe von 500 Mio. Euro, damit kleinere Kliniken zum Beispiel in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden können und Leistungen dort kontaktiert werden, wo sie in guter Qualität erbracht werden“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Allerdings sollte sich auch der Bund an einem solchen Fonds beteiligen, wie er dies bereits in den neunziger Jahren bei der Renovierung der Krankenhäuser in den neuen Ländern getan hat“, so Knieps.

Bereits im Juni appellierten die Betriebskrankenkassen an die politisch Verantwortlichen, nicht nur schnelle finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser zu beschließen, sondern Pflöcke für eine Strukturreform einzuschlagen. Denn: Die zentralen Ursachen für die weder medizinisch noch demographisch begründbare Mengendynamik im Krankenhausbereich sind die Überkapazitäten, vor allem in den Ballungsräumen.

„Das BKK System hält es für sinnvoll und praktikabel, dass künftig der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, zentrale Kriterien für die Krankenhausplanung zu entwickeln. Hierzu gehören indikationsbezogene Kennzahlen zu bedarfsgerechten Kapazitäten und deren Erreichbarkeit. Vorrangig sollten diejenigen Indikationsbereiche analysiert werden, bei denen die Mengensteigerungen offensichtlich weder medizinisch noch demographisch erklärbar sind“, so Franz Knieps.

Auch die Vereinbarung der Koalitionäre, ein Zweitmeinungsverfahren für ausgewählte Operationen per gesetzlichen Auftrag an den G-BA auf den Weg zu bringen, finden Knieps ausdrückliches Wohlwollen. Jetzt käme es auf die konkrete Ausgestaltung an: „Der G-BA muss die Auswahl auf die Indikationen richten, bei denen eine medizinisch bedenkliche Mengenentwicklung zu beobachten ist. Hier geht es auch um den Schutz der Versicherten und Patienten.“ Weiterhin müsse der gesetzliche Auftrag an den G-BA lauten, auch das Verfahren, die konkreten Beurteilungskriterien für den Einzelfall sowie die leistungsrechtliche Konsequenz zu regeln.



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