Die Worte hör ich wohl….
Das Bekenntnis des GKV- Spitzenverbandes (GKV-SV) zu fairen und verlässlichen Erstattungsbetragsverhandlungen, die für jedes Arzneimittel individuell und nicht nach einem wie auch immer gearteten Rechenautomatisums laufen, ist erfreulich. Zweifel bestehen aber an der Verlässlichkeit des GKV-SV, wenn er die vom Spitzenverband mit den Herstellerverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung nach wenigen Monaten in einem zentralen Punkt neu interpretiert. Denn der Spitzenverband fordert, das SGB V hinsichtlich der Frage, was der Erstattungsbetrag bei der frühen Nutzenbewertung ist, ändern zu lassen. Und dies gegen die von ihm selbst unterzeichnete Rahmenvereinbarung zu den Erstattungsbetragsverhandlungen. „Wir setzen das Recht um und wir halten uns an die Rahmenvereinbarung, die auch die Unterschrift der Vorstände des GKV Spitzenverbandes trägt. Und immerhin hat der Spitzenverband eingeräumt, dass sich die Unternehmen an die Rahmenvereinbarung eins zu eins halten“, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).
Für Fahrenkamp steht fest, „Zentrale Aussage des Spitzenverbandes ist es, dass die überweigende Anzahl der bewerteten Arzneimittel einen Zusatznutzen nachweisen konnten. Damit muss nun aber auch endlich das Gerede, dass die Pharmazeutische Industrie angeblich nur Nachahmerprodukte auf den Markt brächte, die keinen Wert hätten, enden. Die Unternehmen beweisen hier, in einem vom Spitzenverband dominierten und kontrollierten Verfahren, dass sie Innovationen hervorbringen.“
Der Spitzenverband fordert weiterhin die Veröffentlichung der im Rahmen AMNOG zwischen GKV-SV und pharmazeutischen Unternehmen verhandelten Rabatte im Internet. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass diese Rabatte vom Hersteller über Großhändler und Apotheker an die Kassen und Selbstzahler zu gewähren sind. Dafür existiert in Deutschland das bewährte System der Arzneimittelabrechnung, mit dem diese Vorgabe erfolgreich umgesetzt wird: Die Rabatte erreichen ihre Adressaten. In diesem System werden die Rabatte und alle erforderlichen Abrechnungsinformationen abgebildet. „Für weitergehende Veröffentlichungen gibt es keinen Anlass. Spannend ist es, wie der Spitzenverband Transparenz definiert: Die Unternehmen sollen alles offen legen, auf die Frage aber, was das Verfahren die GKV kostet und wie viel Personal für die Bewertungen eingestellt wurde, schweigt der Spitzenverband“, erklärte Henning Fahrenkamp.
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