Pharmaindustrie steht zur Verantwortung im Pandemiefall
Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zur Bundestagsinitiative über mehr Flexibilität und Transparenz bei der Pandemiebekämpfung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/3544) erklärt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI): „Unser Land muss für derartige Extremsituationen optimal vorbereitet sein. Dazu gehört auch, dass die lebenswichtigen Pandemieimpfstoffe schnell und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Die pharmazeutische Industrie steht zu ihrer Verantwortung, sie kann und will dies im technisch machbaren Umfang leisten. Zugleich müssen aber auch die Entschädigungs- und Vertragsfragen klar geregelt sein. Das heißt: die öffentliche Hand muss für die Leistungen der Impfstoff produzierenden Unternehmen einstehen, wenn das Worst-Case-Szenario ausbleibt.“
Im Falle einer drohenden Pandemiewelle ist schnelles, flächendeckendes Handeln oberstes Gebot. In diesem Moment greifen neben dem Nationalen Pandemieplan auch die regionalen Pläne der Länder und Kommunen. Wichtigstes Ziel ist es, den Erreger zu identifizieren und in seiner Verbreitung zu stoppen. Verantwortung tragen im Pandemiefall neben Behörden, Ärzten und Krankenhäusern auch pharmazeutische Unternehmen. Sie stehen in der Verantwortung, den entsprechenden Impfstoff soweit technisch machbar kurzfristig und in den geforderten Mengen zu produzieren, damit die Bevölkerung geschützt werden kann. „Unsere Impfstoffhersteller sind sich der großen Verantwortung bewusst und werden im Notfall alle Hebel in Bewegung setzen, um schnell lieferfähig zu sein, so wie sie das auch in der Vergangenheit bewiesen haben“, sagt Norbert Gerbsch. „Dass damit ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist, dürfte klar sein, denn immerhin müssen in kürzester Zeit Produktionskapazitäten bereitgestellt werden. Impfstoffe sind in der Regel auch nicht lange haltbar, sie werden für den geforderten Bedarf produziert und zeitnah verabreicht. Wenn die Pandemie, wie im Fall der sogenannten Schweinegrippe, also schneller als gedacht gebannt ist, dürfen die Hersteller nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Zu den erforderlichen Rahmenbedingungen zählt angesichts der internationalen Wettbewerbssituation gerade im Krisenfall auch die Notwendigkeit, marktübliche Verträge unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abschließen zu können. In Krisensituationen müssen alle an einem Strang ziehen und ihre Pflichten erfüllen, das gilt auch für die Entschädigungspflicht des Staates.“
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