Meldeverpflichtungen beheben kein Problem
Die Forderung nach einer Meldung von Lieferengpässen durch den pharmazeutischen Unternehmer an die Apotheker beseitigt keinen einzigen Lieferengpass, sondern führt nur zu einem weiteren Anstieg der Meldeverpflichtungen. Es ist nach Auffassung des BPI durchaus nachvollziehbar, dass Apotheker schnellstmöglich Informationen über absehbare Lieferengpässe benötigen, da sie im direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten stehen. „Doch wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt schon an die Bundesoberbehörden melden und zudem bauen wir gerade in Europa eine zusätzliche Datenbank auf, die dann auch den Apothekern als Informationsquelle offen steht. Bevor wir weitere Meldepflichten einführen, sollten wir schauen, ob die bestehenden Datenbanken nicht ausreichend sind. Zudem müsste genau definiert werden, was denn tatsächlich als Lieferengpass zu bewerten ist und wann eine Meldung dem Apotheker in seiner täglichen Arbeit hilft“, erklärt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI.
Die derzeit in Rede stehenden Lieferengpässe betreffen Krankhausapotheken. Im ambulanten Bereich sind Probleme bis dato nur da aufgetreten, wo aufgrund von Rabattverträgen einzelne Hersteller nicht liefern können. Apotheker hatten als allererste mit genau solchen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen, als einzelne ausländische Anbieter ihre Rabattvertragsverpflichtungen nicht erfüllen konnten. „Krankenkassen müssen bei ihren Rabattverträgen endlich auch die Versorgungssicherheit einplanen. Es ist unbedingt notwendig, hier nicht nur den Blick auf maximale Einsparungen, sondern auch auf ein breiter angelegtes Anbieterportfolio und somit beständige Lieferfähigkeit zu legen“, so Gerbsch weiter.
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Weiterführende Links
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- [PDF] Pressemitteilung: Meldeverpflichtungen beheben kein Problem