Die Legalisierung von Drogen bedeutet Kontrolle!

AIDS-Hilfe NRW zum bundesweiten Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige am 21. Juli

Pressemeldung der Firma AIDS-Hilfe NRW e.V

Anlässlich des Gedenktages für verstorbene Drogengebraucherinnen und Drogengebraucher an diesem Samstag fordert die AIDS-Hilfe NRW die Legalisierung bislang kriminalisierter Drogen. „Viele der 986 Menschen, die 2011 im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Drogen in Deutschland verstarben, könnten noch leben, wenn die Substanzen gesetzlich regulierte Qualitätskontrollen durchlaufen hätten“, erläuterte Guido Schlimbach von der AIDS-Hilfe NRW. „Drogenlegalisierung = Drogenkontrolle“ lautet das Motto dieses 15. Aktionstages. „Die Kriminalisierung von Drogen richtet sich gegen die Menschen“, sagte Schlimbach. „Eine Legalisierung, etwa die Verschreibung und Verabreichung von Heroin, bedeutet nicht, den Stoff allen zugänglich zu machen, im Gegenteil!“

Die Aidshilfen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich seit über 25 Jahren in der niedrigschwelligen Drogenarbeit, was mit dazu führte, dass der Anteil von Drogenkonsumierenden bei den HIV-Neudiagnosen im Jahr 2011 mit drei Prozent seinen bisher niedrigsten Stand erreichte. Darüber hinaus fordern sie die konsequente Entkriminalisierung des Drogenkonsums sowie eine gesetzlich geregelte und kontrollierte Abgabe.

„Jetzt ist es an der Zeit, die Legalisierung zu erreichen, um gesundheitliche Schädigungen durch verunreinigte Drogen reduzieren zu können“, erklärte Schlimbach. „Das Verbot verhindert nicht den Konsum, es treibt die Menschen in die Illegalität und damit in Anonymität und Verwahrlosung. Darüber hinaus begünstigt es den betrügerischen Wettbewerb durch Streckung und Verunreinigung der Substanzen zur Gewinnsteigerung.“ Während Lebensmittel ebenso Qualitätskontrollen unterliegen wie Medikamente, denen zusätzlich Informationen über Inhalt und Folgen des Überkonsums beiliegen müssen, können verunreinigte Drogen unkontrolliert in den Schwarzmarkt gelangen. „Würden Drogen unter staatliche Kontrolle gebracht, könnten in Deutschland jährlich einige Hundert Menschenleben gerettet werden“, sagte der Aidshilfesprecher.

Seit 1998 wird der 21. Juli begangen, um dem Gedenken an die vielen Drogentoten sowie der Gründe und Umstände, die zu ihrem Sterben geführt haben, Raum zu geben: öffentlich und mit medialer Beachtung. Über 150 Organisationen in mehr als 60 deutschen Städten beteiligen sich inzwischen mit Mahnwachen, Trauerfeiern, Musik- und Fachveranstaltungen sowie zusätzlichen Serviceangeboten für Drogen gebrauchende Menschen.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen der AIDS-Hilfe NRW und anderen Drogenhilfeeinrichtungen finden in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen Veranstaltungen in Ahlen, Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gütersloh, Hagen, Hamm, Köln, Paderborn, Unna und Wuppertal statt. In manchen Städten haben die sonst samstags geschlossenen Kontaktstellen geöffnet. Andernorts finden Aktionen parallel zu den Substitutionsvergaben statt, die am Wochenende gesondert organisiert werden, da die Arztpraxen geschlossen sind.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AIDS-Hilfe NRW e.V
Lindenstraße 20
50674 Köln
Telefon: +49 (221) 925996-0
Telefax: +49 (221) 925996-9
http://www.nrw.aidshilfe.de

Ansprechpartner:
Dr. Guido Schlimbach (E-Mail)
Presskontakt
+49 (221) 925996-17



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.