Bei Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall immer den Notruf 112 wählen: Jede Minute zählt!

Herzstiftung warnt vor fataler Verwechslung: Rufnummer 116 117 ("Notdienstnummer") des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist kein Ersatz für Notruf 112 bei Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Die 116 117 gilt nur für Bagatellfälle

Pressemeldung der Firma Deutsche Herzstiftung e.V.

Die Deutsche Herzstiftung warnt vor einer Verwechslung der bundesweiten Rufnummer 116 117 („Notdienstnummer“) für den Ärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst mit der Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst und Feuerwehr, was fatale Folgen haben kann. Denn bei lebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt (www.herzstiftung.de/…) und Schlaganfall sowie Unfällen ist unbedingt die 112 zu wählen. „Die 112 ist die einzige Notrufnummer. Sie ist besonders für Infarktpatienten und Menschen in anderen schweren Notsituationen wie Unfällen überlebenswichtig und darf keinesfalls mit der sechsstelligen Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst verwechselt werden“, betont der Notfallmediziner Prof. Dr. med. Dietrich Andresen vom Vorstand der Deutschen Herzstiftung. „Allein der Begriff ,Notdienst‘ für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst ist irreführend.“

Immer noch wissen viele Menschen nicht, dass die Rufnummer 116 117 dann zu wählen ist, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der man normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würde, aber die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, z. B. bei einer akuten Magenverstimmung während der Feiertage oder unerwartet hohem Fieber am Wochenende etc. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Personen bei Bagatellerkrankungen den Notarzt (112) alarmieren anstelle den Bereitschaftsdienst (116 117) anzurufen. Damit blockieren sie die Versorgung von Notfällen wie z. B. Herznotfälle, starke Atemnot, Vergiftungen etc.

Beim Herznotfall ein gefährlicher Umweg: Hausarzt und Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Jedes Jahr sterben über 48.000 Menschen am akuten Herzinfarkt. Etwa jeder vierte Herzinfarktpatient stirbt noch vor Erreichen der Klinik. Ein wesentlicher Grund: Die Infarkt-Symptome werden häufig nicht rechtzeitig erkannt oder auch nicht so ernst genommen, so dass mit dem Notruf 112 gezögert wird. Wenn dann noch zusätzlich zunächst die Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 gewählt wird, könnte diese Zeitverzögerung fatale Folgen für den Betroffenen bis hin zum plötzlichen Herztod, schwerer Herzschwäche oder schwerer Hirnschädigung haben. „Der Weg über den Bereitschaftsdienst oder Hausarzt kostet den Betroffenen nur wertvolle lebensrettende Zeit, in der die verheerenden Folgen des Herzinfarkts aber auch des Schlaganfalls ihren Lauf nehmen – ein lebensgefährlicher Umweg“, warnt Prof. Andresen. Deshalb bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall immer sofort den Rettungsdienst (112) rufen! Nur der über die 112 herbeigerufene Notarzt kann den Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten ausreichend schnell behandeln und ihn vor weiteren Komplikationen bewahren.

Wichtige und hilfreiche Infos zu den Herzinfarkt-Schmerzorten sowie zur Diagnose und Therapie  von koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzinfarkt erhalten Betroffene kostenfrei unter www.herzstiftung.de/Anzeichen-Herzinfarkt.html oder unter www.herzstiftung.de/Koronare-Herzkrankheit-Sonderband.html

Einen Herznotfall-Ratgeber „Was tun im Notfall?“ (22 Seiten) mit einer Darstellung der Herzinfarkt-Alarmzeichen und Erläuterungen zur Wiederbelebung für Laien bietet die Herzstiftung kostenfrei unter Tel. 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de an.



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