Delegiertenversammlung beschließt die Aufnahme einer Zusatz-Weiterbildung Ambulante Geriatrie

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Nach kontroversen Diskussionen haben die Delegierten der Landesärztekammer beschlossen, die Zusatz-Weiterbildung „Ambulante Geriatrie“ in die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen aufzunehmen. Ziel ist es, die geriatrische Versorgung zu verbessern.

Die neue Zusatz-Weiterbildung „Ambulante Geriatrie“ soll für das geriatrische Assessment qualifizieren. Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung ist eine Facharzterkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Die Weiterbildungszeit beläuft sich auf 12 Monate Weiterbildung in der Geriatrie bei einem Weiterbildungsbefugten für Ambulante Geriatrie gemäß § 5 Absatz 1, Satz 2, sowie 60 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Geriatrischer Grundversorgung.

Wurde bereits eine Facharztbezeichnung in Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin erworben, kann die Weiterbildung abweichend durch Nachweis von:

• 100 Stunden Fallseminare, Hospitationen und Praktika, davon

–        80 Stunden Fallseminare, hälftig auf Grundlage eigener Patienten/Fälle des Weiterzubildenden und hälftig auf Grundlage von vorgestellten Kasuistiken des Weiterbildungsbefugten

–        20 Stunden Hospitationen oder Praktika bei anerkannten geriatrischen Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2.

–        60 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Geriatrischer Grundversorgung

erfolgen.



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