Pflegereform bringt Patienten Vorteile
Deutliche Verbesserungen für Demenzpatienten
Hertha Backhaus kann aufatmen, sie pflegt seit drei Jahren ihren Ehemann Horst, der dement ist. Jetzt wird sie zusätzliches Pflegegeld bekommen, um damit eine stundenweise Betreuung zu finanzieren. Und das ist auch dringend nötig. Denn Horst Backhaus kann sich zum Beispiel zwar noch alleine anziehen, aber er weiß nicht mehr was, und in welcher Reihenfolge er anziehen muss. Körperlich ist der 70-Jährige also noch rüstig, aber seine Erkrankung verlangt eine kontinuierliche Beaufsichtigung. Das zerrt an den Kräften der pflegenden Gattin. Jetzt aber erhält sie mehr Unterstützung, denn seit Beginn des Jahres gelten die neuen Bestimmungen des so genannten Pflegestärkungsgesetzes.
Jetzt werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit auch die so genannten kognitiven Fähigkeiten berücksichtigt. „Nach dem Anlauf der neuen Bestimmungen kann man feststellen, dass die Reform für Demenzpatienten deutliche Verbesserungen bringt“, erklärt Dr. Sylke Wetstein, Kommunikationsleiterin bei der compass pflegeberatung. „Demenzkranke erhalten höhere finanzielle Unterstützung und haben so auch mehr Möglichkeiten, Betreuungsangebote zu nutzen.“
Die Reform stärkt aber auch die pflegende Angehörige. So müssen die Pflegekassen über Unterstützungsangebote informieren. Ab Pflegegrad 2 des Patienten und je nach Dauer des Betreuungsaufwandes, erwerben pflegende Angehörige darüber hinaus u. a. auch Rentenversicherungsansprüche durch ihre Tätigkeit. Und: der Gesetzgeber hat bürokratische Hürden abgebaut. Zusätzliche Anträge für Hilfsmittel wie Badewannenlifter oder Gehhilfen sind nicht mehr nötig, sie werden direkt bei der Begutachtung erfasst.
Sylke Wetstein geht davon aus, dass die Zahl der Ratsuchenden bei der Fülle an Änderungen weiter steigen wird. Eine Aufgabe auf die sich die Mitarbeiter/ Innen der compass pflegeberatung intensiv vorbereitet haben. „Wir wollen die Fragen der Menschen beantworten und sie auf dem Weg zur neuen Pflege begleiten“, so das Resümee der Pflegeexpertin.
Checkliste Pflegereform
– Sprechen Sie mit den Pflegestützpunkten der gesetzlichen Kassen oder der compass pflegeberatung. Sie wissen, was sich für Sie geändert hat.
– Ganz wichtig: Kein Patient wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt sein als vorher.
– Weitere Informationen gibt es bei den Pflegestützpunkten und über die compass pflegeberatung kostenfrei unter 0800 101 88 00 bzw. www.compass-pflegeberatung.de (mso/dfd)
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