Erfolg für den Initiative Chronische Wunden e. V.: Erforderliche Wundbehandlungsmittel für chronische Wunden werden weiterhin erstattet

Unterschriftensammlung vor dem Reichstag in Berlin übergeben - HHVG in der Fassung des Kabinettsentwurfs beschlossen

Pressemeldung der Firma Initiative Chronische Wunden e.V.

Vor der Entscheidung über das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) hat der ICW e.V. seine Unterschriften im Rahmen einer Petition zum HHVG vor dem Berliner Reichstag an einen Vertreter des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages übergeben.

Genau 3.072 Menschen haben auf der Webseite für Petitionen direkt online unterzeichnet. „Wenn man bedenkt, dass die Unterschrift auf der Homepage für Petitionen für den Einzelnen sehr aufwändig ist, sind die rund 3.000 digitalen Zeichnungen als hohe Zahl zu werten“, betont Björn Jäger, Vorstandsmitglied des ICW e. V., der zusammen mit Vorstandsmitglied Dr. med. Christian Münter nach Berlin gekommen war. Neben der Direktpetition hat die ICW weitere rund 8.400 Unterschriften in Papierform gesammelt.

Dr. Roy Kühne, Gesundheitsausschuss-Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und sein Referent Jan Hortig begrüßten Björn Jäger und Dr. Karl-Christian Münter. Die beiden Politiker nahmen die Unterschriften vor dem Reichstag entgegen und bedankten sich in dem Treffen für das hohe Engagement des Initiative Chronische Wunden e.V..

Mit der Petition hat der ICW e. V. gefordert, das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) in der vorliegenden Fassung (Kabinettsentwurf) zu unterstützen. Hier wird festgelegt, dass die für die Versorgung von chronischen Wunden notwendigen Verbandsmittel von den Krankenkassen weiterhin erstattet werden sollen. Vorangegangen war ein heftig umstrittener Referentenentwurf zu dem Gesetz, der im letzten Jahr nach Anhörungen von Verbänden im Bundesgesundheitsministerium und im Gesundheitsausschuss des Bundestages geändert worden war. Auch Vertreter des ICW e. V. waren bei den Anhörungen anwesend und hatten ihre Vorschläge eingebracht. In der Sitzung vom 16.02.2017 hat der Bundestag die geänderte Gesetzesfassung beschlossen.

Zum Hintergrund: In Deutschland leiden laut Kassendaten 1,1 Millionen Menschen an den vier Hauptdiagnosen chronischer Wunden, dem Diabetischen Fußulkus, Ulcus cruris venosum, arteriellen Ulzera und Dekubitus. Das HHVG nimmt in seiner vorliegenden Fassung Rücksicht auf die Belange der Patienten und sieht vor, dass die phasengerechte Wundtherapie weiterhin von den Krankenkassen bezahlt wird.

Dr. Münter nach dem Treffen in Berlin: „Nach intensiven acht Monaten stellen wir mit Befriedigung fest, dass die gemeinsamen Aktionen der Wundbehandler dazu geführt haben, dass eine massive Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Wundprodukten und damit eine Einschränkung der Lebensqualität von Patienten verhindert wurde.“

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Initiative Chronische Wunden (www.icwunden.de).



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Ansprechpartner:
Björn Jäger
Pressearbeit



Dateianlagen:
    • Dr. med. Karl-Christian Münter und Björn Jäger mit den gesammelten Unterschriften vor der Übergabe am Reichstag in Berlin (Foto: ICW e. V.)


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