BKK fordern mehr Rechte für Patienten – Referentenentwurf greift zu kur
Im Vorfeld der Anhörung zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patienten und Patientinnen begrüßt der BKK Bundesverband in seiner Stellungnahme das Gesetzesvorhaben als einen ersten Schritt zu mehr Patientenautonomie. Allerdings schreibt das Gesetz im Grunde nur die ohnehin schon geltende Rechtsprechung fest, greift aber in wesentlichen Punkten zu
„Das Patientenrechtegesetz wäre doch die Chance gewesen, die Patienten in ihrer Position gegenüber dem Arzt zu stärken und dem Ziel des selbstbestimmten und informierten Patienten ein Stückchen näher zu kommen. Diese Möglichkeit bietet das Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht. Von der Vision des „mündigen Patienten“ sind wir in Deutschland noch weit entfernt“, so Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BK
Grundsätzlich zu begrüßen, sind die Neuregelungen in Bezug auf die Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber den Patienten. Allerdings sollte der Arzt insbesondere bei Individuellen Gesundheitsle
(IGeL) explizit dazu verpflichtet werden, den Patienten umfassend Ìber die Evidenzlage zu Chancen und Risiken einer solchen Behandlung sowie Ìber den konkreten Mehrwert zu einer gleichwertigen Leistung aus dem GKV-Leistungskatalog aufzuklÀren. Zudem fehlen Regelungen zu den erforderlichen QualitÀtsstandards, die Leistungserbringer er
Die BKK bedauern weiterhin, dass das Patientenrechtegesetz eine Beweislastumkehr nur bei „groben“ Behandlungsfehlern vorsieht. Dem Patient wird zwar grundsätzlich eine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten zugesichert. Beweisen, dass der Behandlungsfehler des Arztes „grob“ war, muss der Patient aber selbs
Für den Patienten sieht der Gesetzentwurf keine weiteren Möglichkeiten vor, seine Rechte durchzusetzen. Nach aktueller Rechtsprechung liegt der Beweismaßstab sehr hoch. Die in den vergangenen Jahren durchgesetzten Ansprüche von Patienten aufgrund eines groben Behandlungsfehlers sind
Bedauerlich ist, dass sich die Bundesregierung nicht dazu entschließen konnte, weitergehende rechtspolitische Forderungen in das Patientenrechtegesetz aufzunehmen. So wäre es – insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals um fehlerhafte Brustimplantate – dringend geboten, im Rahmen des Patientenrechtegesetzes ein verpflichtendes bundesweites Register für Medizinprodukte der Risikoklasse III einzuführen, um endlich systematische Daten zu implantierten Medizinprodukten sammeln zu können und so belastbare Informationen über die möglichen Risiken der Produkte für die Patiente
Trotz punktueller Verbesserungen halten die Betriebskrankenkassen es insgesamt fÃŒr ungewiss, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf tatsÀchlich dazu beitragen kann, die Stellung der Patienten im Behandlungsalltag nachhaltig zu stÃ
Die BKK Stellungnahme finden Sie auf unserer Internetseite.
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