Impfung – wer entscheidet, wenn Eltern getrennt sind?

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ob Kinder geimpft werden sollen oder nicht, ist eine Frage von fast weltanschaulicher Dimension. Und beide Seiten, also Impfgegner und Impfbefürworter haben ihre guten Argumente. Richtig problematisch wird die Frage aber erst dann, wenn zwei getrennt lebende Elternteile, die das gemeinsame Sorgerecht für den Nachwuchs haben, sich nicht einig sind. In diesem Fall ist die Impfentscheidung ein Teil der so genannten Alltagssorge – also eine Entscheidung des täglichen Lebens. Und verantwortlich dafür ist der Elternteil, bei dem das Kind mehrheitlich lebt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Ehepaar sich einig war, das Kind nicht zu impfen. Doch nach der Trennung änderte die Mutter, bei der das Kind lebte, ihre Meinung nach einem Gespräch mit der Kinderärztin, die zur Schutzimpfung riet. Die Mutter setzte sich vor Gericht gegen ihren Ex durch, weil sie das Kind hauptsächlich betreut (Amtsgericht Darmstadt, Az.: 50 F 39/15 SO).

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