Portalpraxen: Hessischer Ärztekammerpräsident fordert Nachbesserungen

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

Im Winter haben vor allem Erkältungskrankheiten Hochkonjunktur.  Mit der Folge, dass die Notfallambulanzen hessischer Kliniken an Wochenenden und Feiertagen wieder überzulaufen drohen. Die Bundesregierung will dieser Problematik in sprechstundenfreien Zeiten entgegenwirken. So sieht das unlängst verabschiedete Gesetz zur Krankenhausreform  vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen  an Krankenhäusern Portalpraxen einrichten oder vorhandene Klinikambulanzen in den offiziellen Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigungen einbinden sollen. „Dort, wo die Patientenwege zum nächsten Krankenhaus kurz sind, mag eine solche Einrichtung angebracht sein. Eine  flächendeckende Ansiedlung von Portalpraxen an Kliniken ist jedoch nicht sinnvoll“, sagt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Patienten, die z.B. abends, nachts oder am Wochenende mit nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Störungen einen Arzt aufsuchen wollen, können sich an den nächstgelegenen Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.“

Ausdrücklich kritisiert von Knoblauch zu Hatzbach, dass die Kosten der Notfallversorgung in Portalpraxen oder Klinikambulanzen künftig allein aus dem Topf der Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert werden und nicht gedeckelt sein sollen. „Hier muss nachgebessert werden“, fordert der hessische Ärztekammerpräsident. „Ein ungedeckeltes Budget für die Notfallbehandlung auf Kosten des immer kleiner werdenden gedeckelten Budgets für die Regelversorgung  ist keine geeignete Lösung.“ Wenn nur eine Seite für die Finanzierung aufkommen solle und Patienten zugleich vermehrt in den stationären Bereich gelenkt würden, werde damit ein Konflikt zwischen Vertragsärzteschaft und Krankenhäusern heraufbeschworen – zu Lasten von Ärzten und Patienten. „Die Herausforderungen und Probleme der ambulanten Notfallbehandlung lassen sich nur bewältigen, wenn alle Beteiligten miteinander reden und geeignete Kooperationen entwickeln“, unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. „Außerdem muss darüber nachgedacht werden, ob die Neustrukturierung des Ärztlichen Bereitschafts- und Notdienstes  im Sinne der Patienten an einzelnen Orten einer Korrektur bedarf.“



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