Termingarantie und Flüchtlingsversorgung passen nicht zusammen
Die Vertreterversammlung der KV Hessen hat bei ihrer Sitzung am 10. Oktober 2015 die Bundesregierung aufgefordert, die Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben. Gleichzeitig stellten die Vertreter den Sinn der Terminservicestellen noch einmal deutlich in Frage:
„Die große Anzahl von körperlich und psychisch schwerst traumatisierten Flüchtlingen aus Krisengebieten im Nahen Osten fordert die medizinische Versorgung in Deutschland bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Wenn nun gleichzeitig über eine Million Flüchtlinge haus- und fachärztlich sowie psychotherapeutisch versorgt werden müssen, dann passt das nicht zusammen mit der vom Gesetzgeber eingeführten Termingarantie binnen 4-Wochen-Frist!
Deshalb sollte die Einführung der Terminservicestellen zumindest um ein Jahr zurückgestellt werden, bis sich die zeitnahe medizinische Versorgung auf einem zumutbaren Niveau eingependelt hat.
Die Vertreterversammlung der KV Hessen fordert die Bundesregierung auf, die verpflichtende Einführung der Terminservicestellen um ein Jahr zu verschieben und auch noch einmal inhaltlich zu überprüfen.“
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