Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfacht

Die Pflegestützpunkte informieren

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Für viele Berufstätige oft nur schwer unter einen Hut zu bekommen: Angehörige zu pflegen und gleichzeitig zu arbeiten. Doch seit Anfang des Jahres erleichtert ein neues Gesetz die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Beschäftigte, die nahe Angehörige zu Hause pflegen, können im Einvernehmen mit ihren Arbeitgebern für höchstens 24 Monate die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern. Das Gehalt wird aber nicht um die gleiche Höhe, sondern nur um die Hälfte der Stundenverkürzung reduziert. Ein Beispiel: Wer seine Arbeitszeit um 50 Prozent senkt, erhält weiterhin 75 Prozent seines bisherigen Gehalts. Nach der Familienpflegezeit muss der Arbeitnehmer wieder voll arbeiten, das verringerte Gehalt wird jedoch so lange weiter gezahlt, bis das „Darlehen“ getilgt ist.

Das neue so genannte Familienpflegezeitgesetz ergänzt das bereits seit 2008 gültige Pflegezeitgesetz, nach dem Beschäftigten zur Pflege naher Angehöriger zehn Tage „unbezahlter Urlaub“ gewährt werden muss. In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten haben Beschäftigte sogar den Anspruch, sich für höchstens sechs Monate ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freistellen zu lassen.

Nähere Informationen, auch zu anderen Fragen rund um die Pflege, gibt es in den Pflegestützpunkten der Region Hannover im Haus der Region, Hildesheimer Str. 20, Raum 323 in Hannover und dem Burgdorfer Rathaus in der Marktstraße 55, Zimmer 7. Die Beratungen sind kostenfrei und unabhängig von konkreten Pflegeanbietern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen unter Telefon 0511/700 201 14 und 15 in Hannover und 0511/700 201-16 und 17 in Burgdorf.



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