Für Ärzte und Patienten kein Grund zur Freude

Hessischer Ärztekammerpräsident kritisiert GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Pressemeldung der Firma Landesärztekammer Hessen

„Dass sich die Koalition angesichts der problemlosen Verabschiedung ihres „GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes“ zufrieden zeigt, ist verständlich. Doch für Ärzte und Patienten sind wesentliche Inhalte des neuen Gesetzespaketes kein Grund zur Freude“, kritisiert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. So greife das Gesetz mit dem geplanten Aufkauf von freiwerdenden Arztpraxen in angeblich überversorgten Gebieten nicht nur fundamental in die Rechte des freien Arztberufes ein. „Wenn Praxissitze in Städten und größeren Gemeinden künftig ausradiert werden sollen, wird damit auch keine einzige neue Arztpraxis auf dem Land oder in unterversorgten Gebieten geschaffen“, so von Knoblauch zu Hatzbach.

Im Gegenteil: Die Wartezeitenproblematik werde durch die Ausdünnung des Praxisangebots weiter verschärft. Und dies, obwohl die Politik langen Wartezeiten den Kampf angesagt habe. „Leider ist die angebliche Lösung des Problems durch Terminservicestellen pure Augenwischer“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident. „Mit einer Überweisung ihres Hausarztes erhalten gesetzlich krankenversicherte Patient schon bisher in angemessener Zeit – in dringenden Fällen auch umgehend – einen Facharzttermin. Wer künftig den Dienst der Servicestellen in Anspruch nimmt, um innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin zu bekommen, hat dagegen kein Recht auf freie Arztwahl.“ Außerdem sei die Politik bislang die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung aussehen solle. „Längst stoßen die Kliniken im ärztlichen und im Pflegebereich personell an ihre Grenzen. Eine Verlagerung der ambulanten auf die stationäre Versorgung ist völlig unrealistisch.“



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