Klarheit über Vergütung der Hausärzte – Versichertenwert von 65 Euro je Quartal festgeschrieben
Schiedsspruch zur hausarztzentrierten Versorgung in NRW
Der bestehende Vertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hausärzteverbänden in Westfalen-Lippe und Nordrhein zur hausarztzentrierten Versorgung ist nunmehr durch einen Schiedsspruch weiterentwickelt worden. Im aktuellen Schiedsverfahren wurde die Höhe der Vergütung und weitere konkrete Vertragsinhalte festgelegt. Danach zahlen die teilnehmenden gesetzlichen Krankenkassen wie die AOK NORDWEST, Knappschaft oder Novitas BKK für jeden ihrer eingeschriebenen Versicherten maximal 65 Euro je Quartal. Die neue Vergütungsregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft und gilt für mindestens vier Jahre. „Damit wurde eine klar strukturierte und stark vereinfachte Abrechnung mit einer verbindlichen Höchstgrenze geschaffen. Damit haben alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit in ihrer Finanzplanung“, erklärte heute Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST.
Seit der gesetzlichen Einführung der hausarztzentrierten Versorgung im Jahre 2007 in Westfalen-Lippe und in der Region Nordrhein waren sich die beiden Hausarztverbände und die gesetzlichen Krankenkassen in der Frage der Vergütungsstruktur uneins. Erst in mehreren Schiedsverfahren wurde nunmehr das Abrechnungsverfahren verbindlich festgelegt. „Der Schiedsmann hat es verstanden, die Interessen der Krankenkassen und Hausärzteverbände auszugleichen“, so Litsch. Für die Entwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung bieten sich damit für alle Beteiligten verlässliche Perspektiven.
Neben dem verbindlich geregelten Versichertenwert sieht der Schiedsspruch auch vor, dass sich die Vertragspartner ausdrücklich zur Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung bekennen und sich deshalb auf weitere gemeinsame Ziele wie zum Beispiel die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln verständigen.
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