Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert Regelung der Vor – und Nachsorge psychischer Krankheiten im Psychisch-Kranken-Gesetz
Resolution an die Adresse der Hessischen Landesregierung verabschiedet
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die hessische Landesregierung heute in einer Resolution dazu aufgefordert, das im Koalitions-vertrag genannte Psychisch-Kranken-Gesetz (Psych-KG) mit den für ein solches Gesetz notwendigen und in vergleichbaren Psych-KG anderer Länder auch umfänglich enthaltenden Regelungen auszustatten.
Die Ärztevertreter erklärten, dass es nicht genüge, die „stationäre Unterbringung psychisch kranker Menschen“ in einem solchen Gesetz zu regeln. Es müssten vielmehr auch die Elemente Vor-, und Nachsorge unbedingt mit aufgenommen werden, um möglichst bereits präventiv die Anzahl von Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen zu minimieren.
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