Freie Psychotherapeutenwahl darf nicht in Frage gestellt werden
Die Techniker Krankenkasse schlägt in ihren am 26.4.2013 publizierten „Thesen zur ambulanten Psychotherapie“ eine „Koordinierungsstelle“ für Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen vor: Der Patient soll „bedarfsgerecht“ in die Therapie „gesteuert“ werden. Laut Techniker Krankenkasse wäre dies eine neue Form der Versorgungssteuerung. Therapieplätze würden in der Folge nicht falsch besetzt und stünden denjenigen zur Verfügung, die sie tatsächlich benötigen.
Dieses von der Techniker Krankenkasse vorgelegte Verfahren sieht vor, dass ein bei der Krankenkasse angesiedelter Psychotherapeut nach einem Erstgespräch den Therapiebedarf bewerten und dem Versicherten auf dieser Grundlage einen Therapeuten zuweisen würde. Mit diesem aus Sicht der Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen untauglichen Instrument will die Techniker Krankenkasse dem von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der sogenannten Wartezeitenstudie belegten Therapeutenmangel begegnen.
Die Techniker Krankenkasse widerspricht mit diesem Vorschlag ihrer eigenen Studie „Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie“, in der nachgewiesen wurde, dass die in Psychotherapien behandelten Patienten unter dringend behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen leiden.
Besonders gravierend ist, dass mit dem Vorschlag der Techniker Krankenkasse Patienten vorgeschrieben würde, welche Therapieform bei welchen Therapeuten in Anspruch genommen werden muss. Dies widerspricht der in Deutschland gesetzlich garantierten freien Psychotherapeutenwahl und führt auch nicht zu der von der techniker Krankenkasse in Aussicht gestellten Verkürzung der Wartezeiten.
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hessen wehrt sich gegen diesen massiven Eingriff in das Patientenrecht der freien Psychotherapeutenwahl.
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