Kabinettsbeschluss: Das E-Rezept kann auch im Gesundheitshandwerk kommen!
Patientendaten-Schutz-Gesetz schafft faire Wettbewerbsbedingungen für Sanitätshäuser
Was lange währt, wird endlich gut: Die Gesundheitshandwerke begrüßen den aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). „Damit gibt es gegen ungewollte Nebenwirkungen des E-Rezepts für Patienten und Hilfsmittelbranche ein wirksames Gegenmittel. Nun ist mehr Klarheit hergestellt, wie Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten in den schrittweisen Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden werden. Das Gesetz regelt zudem, dass das E-Rezept zur Abgabe von Hilfsmitteln/Medizinprodukten in Apotheken erst dann genutzt werden kann, wenn allen Leistungserbringern gleicher Zugang zur TI gewährt ist“, unterstreicht Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik (BIV-OT). „Der Gesetzgeber sichert so die freie Wahl des Versorgers für die Patientinnen und Patienten und schafft gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten.“
Die Legitimation für einen Zugriff auf die Funktionen der TI erfolgt über elektronische Berufsausweise (eBA). Das PDSG schafft dabei die Rechtsgrundlage, dass die Gesundheitshandwerke die eBA von den Handwerkskammern erhalten. Diese Einbindung der handwerklichen Selbstverwaltung in den Prozess ist klug und muss gesichert werden. Über Investitionskostenentlastungen analog der Ärzteschafft sollte in einem weiteren gesetzlichen Schritt nachgedacht werden. Das PDSG soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.
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